Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, begrüßt, dass der Deutsche Bundestag gestern Nachmittag das „Gesetz zum Übereinkommen vom 20.10.2005 über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen“ (Drucksache 16/3711) verabschiedet hat.

Der Deutsche Bundestag hat damit die Voraussetzung geschaffen, dass die UNESCO-Konvention Kulturelle Vielfalt nun schnell von der Bundesregierung ratifiziert werden kann.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Es ist sehr erfreulich, dass die Bundesregierung so schnell ein Gesetz zur Ratifizierung der UNESCO-Konvention Kulturelle Vielfalt vorgelegt und der Deutsche Bundestag so zügig das Gesetz verabschiedet hat. Doch es soll sich niemand täuschen, die Hauptarbeit beginnt jetzt. Jetzt kommt es darauf an, zu klären, wie die in der Konvention skizzierten Anforderungen zum Schutz der kulturellen Vielfalt denn in Deutschland erfüllt werden sollen. Die Konvention Kulturelle Vielfalt wird, davon bin ich fest überzeugt, nach der Ratifizierung deutliche Auswirkungen auf die Kultureinrichtungen und die Kulturförderung in Deutschland haben.“

Absätze