Luxemburg/Berlin (AFP) - In Deutschland muss die Umsatzsteuer für Konzertveranstaltungen neu geregelt werden. Das hat am Donnerstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg in einem Streit um die Drei Tenöre entschieden. Danach ist die deutsche Regelung unzulässig, die Einzelkünstler gegenüber Musikgruppen benachteiligt. Das Bundesfinanzministerium wollte sich noch nicht zu den konkreten Konsequenzen aus dem Urteil äußern. Die Entscheidung werde geprüft, sagte ein Sprecher.
Das Urteil ist ausschlaggebend für ein Strafverfahren gegen den früheren Konzertveranstalter Matthias Hoffmann. Er muss sich wegen Steuerhinterziehung verantworten, weil er für die Welttournee 1995/96 von Luciano Pavarotti, Placido Domingo und José Carreras keine Umsatzsteuer abgeführt hatte. Über dieses Strafverfahren muss nun abschließend der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entscheiden.
Nach deutschem Recht müssen "kulturelle Einrichtungen" wie beispielsweise Theater oder Zoos keine Umsatzsteuer bezahlen, ebenso private Bands, Orchester und Chöre. Dagegen wird die Steuer auf die Gage für Solisten fällig. Wie nun der EuGH entschied, verstößt dies gegen den "Grundsatz der steuerlichen Neutralität". Denn es gebe keinerlei Grund, Einzelkünstler und Gruppen unterschiedlich zu behandeln. Bei beiden sei es möglich, dass sie ehrenamtlich oder aber mit Gewinnabsichten auftreten.
Quelle: Musikmarkt.de