Oberste Landesjugendbehörden entscheiden: Auch Enhanced CDs bleiben ungeprüft, sofern Video- dem Musikanteil untergeordnet ist

"Tonträger sind von der Prüfpflicht durch die Freiwillige Selbstkontrolle (FSK) nicht erfasst; hierzu zählen so genannte Enhanced CDs selbst dann, wenn sie einen Filmanteil enthalten", erklärt Dr. Thorsten Braun, Syndikus des Bundesverbandes der Phonographischen Wirtschaft. "Sie brauchen im Handel nicht die für Filme erforderliche Alterseinstufung der FSK."

Dies ergaben Gespräche mit den Obersten Landesjugendbehörden. Tonträger müssen auch nach der Novellierung des Jugendschutzgesetzes, die am 1. April in Kraft getreten ist, weiterhin nicht geprüft werden. Einzelne Händler hatten seit Anfang April vor allem Maxi-CDs mit einem Musikvideoanteil mit einem "FSK 18"-Etikett versehen, weil sie eine Prüfpflicht durch die FSK unterstellt hatten. Dieses Vorgehen hat zu unnötigen Verunsicherungen bei Kunden und Händlern geführt. "Wir begrüßen daher, dass die Behörden diese Klarstellung vorgenommen haben", erklärt Dr. Thorsten Braun abschließend.

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