Am 1. Juni 2020 hat die Kulturstiftung Thüringen ein Stipendienprogramm unter dem Titel „Resilienzen eröffnet“. Das Programm richtet sich an freischaffende Künstlerinnen und Künstler mit Hauptwohnsitz in Thüringen und beinhaltet 30 Stipendien in Höhe von je 3.000 Euro.

Mit der Ausschreibung möchte die Kulturstiftung Kulturschaffende ermutigen, sich in ihrer künstlerischen Arbeit mit den durch die Corona-Pandemie veränderten individuellen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen sowie deren Bewältigung, auseinanderzusetzen.

Thüringens Kulturminister Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff erklärt: "Die SARS-2/COVID-19-Pandemie ist eines der Ereignisse, bei denen künftig gefragt werden wird ‚Wie hast du diese Zeit erlebt?‘. Die Auseinandersetzung mit der fragilen Sicherheit der hochtechnisierten, global vernetzten Gesellschaft und den Erfahrungen von Solidarität, Systemrelevanz und existentiellen Fragen, findet bereits statt. In diskursiver und künstlerischer Form. Dafür einen Raum zu schaffen, zeichnet die Kulturstiftung aus und macht ihre zeitgenössische Relevanz deutlich. Das Stipendium ist offen für unterschiedliche Ideen und Formate und ich freue mich über die Bewerbungen.“

Der Begriff Resilienz kommt aus der Psychologie und ist im vorliegenden Programm metaphorisch zu verstehen. Resilienz beschreibt die psychische Fähigkeit von Menschen, in herausfordernden Lebenssituationen und Krisen Widerstandskräfte zu entwickeln, um sie überstehen zu können.

Der Titel "Resilienzen“ meint im erweiterten Sinn eine Form von Widerstand. Er ist bewusst im Plural gehalten, da Individuen Widerstandskräfte in unterschiedlicher Gestalt entwickeln können. Auch eine Gesellschaft kann kulturelle Formen von Resilienz entwickeln, indem sie auf Störungen reagiert, diese verkraftet und sogar zum Anlass für Weiterentwicklungen werden lässt.

Alle Informationen und der Online-Antrag sind ab dem 1. Juni 2020 auf der Website der Kulturstiftung des Freistaats Thüringen unter https://www.kulturstiftung-thueringen.de abrufbar. Die Stipendienvergabe wird bis 1. August 2020 von einer Fachjury geprüft werden und anschließend bekanntgegeben.