Der Freistaat Thüringen fördert aus dem im Thüringer Landtag beschlossenen Sondervermögen ab sofort gemeinnützige Träger im Bereich der Kinos, Festivals, Soziokultur und freien Theater, die wegen Corona finanziell in ihrer Existenz bedroht sind.
Thüringens Kulturstaatssekretärin Tina Beer erklärt: "Mit der Förderung sollen die betroffenen Einrichtungen ihre Einnahmeausfälle kompensieren, die wegen der Corona-Pandemie seit Frühjahr 2020 entstanden sind. Wir unternehmen jede uns mögliche Anstrengung, damit unsere vielfältige Thüringer Kultur- und Medienlandschaft erhalten bleibt.“
Die Mittel werden als Billigkeitsleistung und nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Eine Antragsstellung ist möglich, wenn die fortlaufenden Einnahmen einer Einrichtung nicht ausreichen, um die fortlaufenden Personal- und Sachkosten zu bezahlen. Die Zuschusshöhe ist abhängig von der Finanzierungslücke, die sich aus den Einnahmen abzüglich der laufenden Kosten ergibt.
Anträge können ab morgen, 10. Juli 2020, bei der Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen (GFAW) gestellt werden, welche die Anträge prüft und bearbeitet. Die Bewilligung der Anträge erfolgt durch die Thüringer Aufbaubank.
Die Erstanträge im Bereich der freien Theater, Festivals und Soziokultur sind bis zum 31. Juli 2020 zu stellen. Mögliche Folgeanträge sind bis zum 15. Oktober dieses Jahres einzureichen, wenn die vom Landtag zur Verfügung gestellten Finanzmittel ausreichen. Der Zuschuss wird ab Antragstellung rückwirkend für den Zeitraum ab 18. März, längstens für die Dauer von vier Monaten, bis zum 17. Juli gewährt. Sollten Liquiditätsengpässe weiter fortbestehen, dann kann im Einzelfall ein weiterer Zuschuss für den Zeitraum ab 18. Juli bis voraussichtlich zum 31. Dezember 2020 gewährt werden.
Für Kinos wird für den Zeitraum von Juni bis August 2020 ein Zuschuss in Höhe der für diesen Zeitraum angegeben Finanzierungslücke gewährt. Der Zuschuss ist auf maximal 10.000 Euro je Monat und Betriebsstätte in Thüringen begrenzt.
Der Antrag, weitere Informationen sowie Voraussetzungen zum Ablauf des Förderverfahrens stehen bereit auf www.gfaw-thueringen.de/corona_hilfe_medien_kultur.