Der Freistaat Thüringen fördert aus dem vom Thüringer Landtag beschlossenen Sondervermögen ab sofort Museen, Stiftungen und institutionell geförderte Theater und Orchester, die wegen Corona Einnahmeausfälle zu verzeichnen hatten und dadurch in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind.
Ergänzend zur Soforthilfe für Soziokultur, Kinos, Festivals und Freie Theater sollen auch die Museen und regulär durch den Freistaat geförderte Einrichtungen unterstützt werden. Thüringens Kulturstaatssekretärin Tina Beer erklärt: "Wenngleich die Museen vielerorts wieder geöffnet haben und Veranstaltungen in bekannten, aber auch neuen Formaten stattfinden, ist an eine Rückkehr zum Normalbetrieb noch nicht zu denken. Um den Betrieb der durch das Land, den Bund und die Kommunen getragenen Einrichtungen zu sichern, wird dieses Soforthilfeprogramm aufgesetzt. Nur so kann sichergestellt werden, dass unsere vielfältige Thüringer Kulturlandschaft erhalten bleibt.“
Die Mittel werden als Billigkeitsleistung und nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Eine Antragsstellung ist möglich, wenn die Einnahmen und Rücklagen einer Einrichtung nicht ausreichen, um die fortlaufenden Personal- und Sachkosten zu bezahlen. Die Zuschusshöhe ist abhängig von der Finanzierungslücke, die sich aus den Einnahmen (auch aus anderen Soforthilfeprogrammen) abzüglich der laufenden Kosten ergibt.
Anträge für den Zeitraum vom 18.03.2020 bis 17.09.2020 können ab sofort bei der Thüringer Staatskanzlei, Abteilung Kultur und Kunst, gestellt werden. Die Anträge müssen aus haushaltstechnischen Gründen bis zum 31.08.2020 eingereicht werden. Fehlende Unterlagen zum Antrag können nachgereicht werden. Der Zuschuss wird ab Antragstellung rückwirkend für den Zeitraum ab 18. März, längstens für die Dauer von sechs Monaten, bis zum 17. September gewährt. Sollten Liquiditätsengpässe weiter fortbestehen, kann im Einzelfall ein weiterer Zuschuss für den Zeitraum ab 18. September bis voraussichtlich zum 31. Dezember 2020 gewährt werden.
Die Richtlinie und die Antragsformulare stehen bereit auf https://www.staatskanzlei-thueringen.de/arbeitsfelder/kultur/kultur-und-corona.
Museen im Sinne der Richtlinie sind Einrichtungen, die die Kriterien des Internationalen Museumsrats ICOM und die "Standards für Museen" des Deutschen Museumsbundes erfüllen. Bei einer Mitgliedschaft im Museumsverband Thüringen wird dies als gegeben angenommen.