Der Thomanerchor entscheidet auch weiterhin ausschließlich nach künstlerischen Gesichtspunkten über die Aufnahme des Chor-Nachwuchses.
In dem seit einigen Monaten in der Öffentlichkeit diskutierten Fall einer Berliner Rechtsanwältin und ihrer Tochter hat der Thomaskantor auf Grundlage des Urteils der Berliner Verwaltungsgerichts entschieden, das junge Mädchen zum Vorsingen einzuladen. Voraussetzung ist, dass die Mutter der Meinung ist, dass das Klangbild der Tochter einer Knabenstimme entspreche. Zur Vorbereitung einer Einladung steht der Thomanerchor mit der Mutter in Verbindung. Die künstlerische Entscheidung über eine Aufnahme in den Thomanerchor trifft allein der Thomaskantor.
Die Stadt Leipzig setzt damit das Berliner Urteil um; danach gibt die künstlerische Bewertung einer Stimme den Ausschlag darüber, wer in einem Knabenchor singen darf.