Der Deutsche Bühnenverein und die Orchestergewerkschaft Deutsche Orchestervereinigung (DOV) haben vorgestern in Bonn ihre Tarifverhandlungen über die Fortführung der Reform des Tarifvertrags für Kulturorchester (TVK) aufgenommen. Gegenstand der Verhandlungen ist ein Entwurf des Deutschen Bühnenvereins, der weit über 50 Änderungen des TVK enthält. Beim TVK haben sich die Verhandlungspartner zwar in den letzten Jahren bereits auf Flexibilisierungen geeinigt, beispielsweise bei Proben- und Ruhezeiten. Diese reichen nach Ansicht des Bühnenvereins aber nicht aus. Der neue Entwurf dient dem Ziel, den TVK in einigen wesentlichen Punkten an den bereits im Jahre 2003 reformierten NV Bühne anzupassen, der für Schauspieler, Sänger, Tänzer und Bühnentechniker gilt. Im Mittelpunkt stehen insbesondere die Flexibilisierung der Arbeitszeit, eine variablere Vergütungsordnung, verstärkte Befristungsmöglichkeiten bei den Arbeitsverträgen sowie eine klarere Regelung der Leistungsschutzrechte. Einig sind sich die Tarifpartner über das Ziel, die Orchesterlandschaft in der Bundesrepublik Deutschland vor weiteren Schäden zu bewahren. Die Verhandlungen sollen im Dezember 2004 fortgesetzt werden.