Das Nationaltheater Mannheim (NTM) soll mit einem Kostenrahmen von 200 Millionen Euro generalsaniert werden – das hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 24. Juli 2018 im Grundsatz entschieden. Die Summe entspricht der Kostenberechnung des interdisziplinären Planungsteams unter der Leitung des Mannheimer Architekturbüros Schmucker und Partner, die im Mai dieses Jahres vorgelegt worden war. Hinzu kommen die Kosten für die im Vorfeld der Sanierung benötigten Interimsmaßnahmen. Der Gemeinderat hat die Stadtverwaltung auf dieser Grundlage beauftragt, die weiteren Planungen fortzuführen und ein Finanzierungskonzept zu erarbeiten.

"Ich freue mich sehr, dass der Gemeinderat mit so großer Mehrheit für die Sanierung des Nationaltheaters gestimmt hat. Die historische Verantwortung für das Nationaltheater verpflichtet uns zur Sanierung. Die finanzielle Dimension dieser Aufgabe hat uns aber an unsere Grenzen gebracht. Der Bund wird uns mit 80 Millionen Euro bei der Sanierung unterstützen. Ich gehe davon aus, dass sich das Land – wie angekündigt – ebenso engagiert, damit wir in der Lage sind, mit dem Nationaltheater einen gemeinsamen Ort für eine diverse Stadtgesellschaft zu erhalten“, sagt Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz.

Mit dem Beschluss des Gemeinderats für den Fortgang der Planungen der Generalsanierung wird die Stadtverwaltung beauftragt, ein Finanzierungskonzept zu erarbeiten. Da ein Projekt dieser Größenordnung nicht ausschließlich über den städtischen Haushalt abgewickelt werden kann, ist die Stadt Mannheim auf die finanzielle Unterstützung durch Bund und Land angewiesen. Ende Juni 2018 hat der Haushaltsausschuss des Bundestags beschlossen, die Generalsanierung mit 80 Millionen Euro zu unterstützen. Die Zuschussmittel werden auf die Jahre 2018 bis 2026 aufgeteilt. "Mit diesem Beschluss hat der Bund eine großartige finanzielle Unterstützung gewährt, die uns in der Diskussion für eine Generalsanierung entscheidend vorangebracht hat. Der Grundsatzbeschluss des Gemeinderats bereitet nun den Weg für die weiteren Planungen sowie für die Festlegung eines endgültigen Interimskonzepts“, sagt Kulturbürgermeister Michael Grötsch.

Neben dem Finanzierungskonzept plant die Stadt Mannheim, bis Ende 2018 die Konzeption für die Interimsmaßnahmen festzulegen. Während der Sanierung wird das Haus voraussichtlich vier Jahre geschlossen bleiben. Hierfür müssen bereits im Vorfeld Ersatzspielstätten für Oper, Schauspiel und Tanz gefunden werden. Daneben sind infrastrukturelle Maßnahmen für Probebühnen und Lagerflächen notwendig. Zudem wird das interdisziplinäre Planungsteam beauftragt, eine rechtskräftige Baugenehmigung beim Fachbereich Baurecht und Denkmalschutz einzuholen. Damit können die bisherigen Planungsergebnisse, etwa zum Brandschutz, Denkmalschutz oder zur Barrierefreiheit, festgeschrieben werden. Nur mit einer rechtskräftigen Baugenehmigung besteht bis zum vorgesehenen Baubeginn, Anfang der Spielzeit 2021/2022, eine verbindliche Planungs- und Kostensicherheit für die Stadt Mannheim. Als weiteren Schritt wird das interdisziplinäre Planungsteam ein detailliertes Raumbuch für die über 800 Räume des Nationaltheaters erarbeiten. Die spätere Funktion dieser Räume sowie die gesamte bauliche und technische Ausstattung müssen für jeden Raumtypus detailliert beschrieben werden. Das dient zum einen der genauen Fixierung der Nutzerbedarfe und stellt zum anderen die Grundlage für das gesamte Facility Management des Gebäudes nach der Sanierung dar.  

Hintergrund:

Grundlage der Kostenberechnung sind die fortgeschriebenen Nutzerbedarfe des Nationaltheaters und eine mit dem Landesamt für Denkmalpflege und der Berufsfeuerwehr Mannheim abgestimmte Entwurfsplanung. In den Investitionskosten von 200 Millionen Euro sind bereits Kosten für Unvorhergesehenes sowie eine Baupreissteigerung von jährlich vier Prozent bis zum Jahr 2021 eingerechnet.

Neben den haus- und bühnentechnischen Anlagen, die saniert werden müssen, besteht aktuell ein zwingender Handlungsbedarf aufgrund massiver Defizite im Brandschutz und beim Arbeitsschutz. Daneben sollen auch Verbesserungen für die Mitarbeiter und Besucher umgesetzt werden, beispielsweise im Kassenbereich oder in der Gastronomie.

Das denkmalgeschützte Spielhaus wurde von 1954 bis 1957 nach Plänen von Gerhard Weber am Goetheplatz errichtet. Es besteht aus dem Opernhaus mit 1.200 Plätzen und dem Schauspielhaus mit 630 Plätzen. Das Gebäude und die meisten technischen Anlagen sind seit über 60 Jahren in Dauerbetrieb. Theaterbauten müssen in der Regel nach spätestens 30 Jahren grundlegend saniert werden. In der letzten Sanierungsphase in den 1990er Jahren erfolgten lediglich die Beseitigung dringlicher Sicherheitsmängel und das Errichten des zweiten Bühnenturms über dem Schauspielhaus.

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