Die Stadt Köln unterstützt künftig Lärmschutzmaßnahmen, die freie Kulturinstitutionen und Musikclubs mit lärmemittierenden Nutzungen umsetzen. Hierfür stehen ab 2019 jährlich 300.000 Euro zur Verfügung. Gefördert werden können sowohl baulich-technische Verbesserungen, als auch die Entwicklung und Umsetzung von Konzepten, die den Lärmschutz betreffen. Eine Förderung ist bis zu 100.000 Euro und 80 Prozent der Gesamtkosten pro Maßnahme möglich.

Einen Zuschuss beantragen können bestehende freie Kulturinstitutionen und Musikclubs, die eine regelmäßige Programmarbeit oder Nutzung nachweisen können, welche den Kriterien der künstlerischen Qualität und Professionalität entspricht. Der Anlass der Antragsstellung muss sich aus der Darstellung einer entsprechenden Beschwerde- oder Gefährdungslage des Kulturtreibenden ergeben.

Mit dem neuen Fördertopf beim Kulturamt sollen Kulturnutzungen verträglicher gestaltet und somit Interessenskonflikte frühzeitig vermieden werden. "Mit der Einführung des Lärmschutzfonds will die Stadt Köln ein Instrument zur Stärkung von Kulturnutzungen im Stadtraum schaffen“, betont Kulturamtsleiterin Barbara Foerster und erläutert: "Bei der zunehmenden Verdichtung in der Stadt haben freie Kulturinstitutionen und Musikclubs oft mit Veränderungen in ihrem direkten Umfeld zu tun, die auch in Verdrängungen resultieren können. Auf diese Entwicklung hat die Politik reagiert und dauerhaft Mittel für diesen Fonds in den Haushalt eingebracht. So kann die Stadt Verdrängungstendenzen entgegenwirken und bestehende freie Kulturinstitutionen und Musikclubs in ihren Bemühungen fördern, lärmmildernde Maßnahmen umzusetzen.“

Der Ausschuss für Kunst und Kultur hat in seiner Sitzung am gestrigen Dienstag, 25. Juni 2019, der Einrichtung des "Lärmschutzfonds für freie Kulturinstitutionen / Musikclubs“ zugestimmt, die endgültige Entscheidung trifft der Finanzausschuss am 8. Juli 2019. Ab 1. August 2019 erfolgt die Ausschreibung des Lärmschutzfonds 2019 unter www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/kultur/kulturfoerderung/ . Anträge nimmt das Kulturamt entgegen, über die Vergabe der Förderungen entscheiden die Fachausschüsse.