Am 23. Oktober 2017 ist in Dresden der nach der Havarie in der Staatsoperette gebildete Krisenstab unter Leitung der Kulturbürgermeisterin Annekatrin Klepsch erstmalig zusammengetreten. Die Aufnahme der Schäden ist noch im Gange. Erste Gutachten werden voraussichtlich bis zum Ende dieser Woche vorliegen. Schon jetzt zeichnet sich ab, dass Schäden von mindestens fünf Millionen Euro an Scheinwerfern, Audio- und Videoanlage, Bühnenboden, Instrumenten und Unterbühnenmaschinerie entstanden sind, als sich 16 000 Liter Wasser über dem Bühnenbereich ergossen. Zu dem Schaden kam es bei der turnusmäßigen Überprüfung der Brandmeldeanlage durch eine Fremdfirma am 18. Oktober 2017. Der Test fand bereits zum wiederholten Male statt, ohne dass dabei technische Probleme auftraten.

Bis zum Ende dieser Woche stimmt sich Intendant Wolfgang Schaller mit dem künstlerischen und technischen Personal ab, wie der Interimsspielplan für den Monat November gestaltet werden kann. Die Kulturbürgermeisterin hatte in einem Rundschreiben am Donnerstag, 19. Oktober, alle Intendantinnen und Intendanten sowie Leiterinnen und Leiter von Einrichtungen, die sich in der Trägerschaft der Landeshauptstadt Dresden oder des Freistaates Sachsen befinden und die über Spielstätten in angemessener Größe und Ausstattung verfügen, gebeten, kurzfristig freie Kapazitäten sowie technische Voraussetzungen zu prüfen und freie Termine für ersatzweise Aufführungen der Staatsoperette zur Verfügung zu stellen. Hier liegen erste Angebote vor, die Wolfgang Schaller nun hinsichtlich der Spielbedingungen prüft.

Mit Unterstützung des Rechtsamtes der Landeshauptstadt Dresden werden die versicherungsrechtlichen Fragen geklärt.

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