Da wegen der Coronakrise Veranstaltungen zurzeit nicht stattfinden und Kulturbetriebe geschlossen bleiben, richtet die Stadt Bonn einen Solidaritätsfonds ein, um Einrichtungen und freischaffende Künstlerinnen und Künstler finanziell zu unterstützen. Das hat der Hauptausschuss in seiner Sitzung am Donnerstag, 23. April 2020, beschlossen.
Der Solidaritätsfonds richtet sich an freie Kultureinrichtungen und -vereine sowie freiberufliche Künstlerinnen und Künstler, die durch die Coronakrise in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Lage und in Zahlungsengpässe geraten sind. Der Fonds hat Mittel in Höhe von 219.000 Euro zur Verfügung. Die Summe ergibt sich aus den Mitteln für städtische Projekte, die aufgrund der derzeitigen Lage nicht stattfinden können, und Aufwendungen für städtische Kulturinstitute, die in diesem Jahr eingespart werden. Der Fonds ist ein zusätzliches Instrument zu den Maßnahmen von Bund und Land.
Anträge für den Solidaritätsfonds können bis zum 31. Mai 2020 gestellt werden. Anfang Juni sollen die Beträge ausgezahlt werden. Anhand einer Matrix, die ebenso wie die Vergabe von Geldern vom Kulturamt der Stadt Bonn mit den kulturpolitischen Sprechern der Fraktionen abgestimmt wird, werden die Mittel vergeben. Information über die Antragstellung und die vorzulegenden Unterlagen wird derzeit vorbereitet und in Kürze auf der städtischen Homepage veröffentlicht.
Einrichtungen und Projekte erhalten weiterhin zugesicherte Förderungen
Außerdem werden bereits zugesicherte Förderungen des Kulturamtes für freie Projekte und Einrichtungen weiterhin gezahlt. Auch das hat der Hauptausschuss in der jüngsten Sitzung beschlossen.
Auch wenn Einrichtungen, die die Stadt finanziell fördert, momentan geschlossen sind und Projekte nicht umgesetzt werden können, sind die zugesicherten Fördergelder für die freien Träger wichtig. Eine Einstellung der Förderzahlungen für den betroffenen Zeitraum hätte zur Folge, dass die freien Träger die Raum- und Personalkosten nicht mehr finanzieren könnten. Insbesondere bei kleineren Trägern würde das bereits kurzfristig zur Insolvenz führen. Als Konsequenz könnte das erforderliche Angebot nach der Pandemie nicht mehr reaktivert werden. Die geförderten Einrichtungen und Projekte bereichern das städtische Kulturleben und müssen nach Aufhebung der erlassenen Maßnahmen wieder funktionsfähig sein. Vor der Auszahlung bereits bewilligter und noch nicht ausgezahlter Projektförderungen muss der Projektträger nachweisen, dass das Projekt tatsächlich umgesetzt werden kann.