Die Ministerpräsidenten der unionsregierten Bundesländer und die Fraktionsspitze von CDU/CSU haben sich im Streit um die Reform der Jobcenter geeinigt. Sie wollen mit den anderen Fraktionen im Deutschen Bundestag über eine Änderung des Grundgesetzes verhandeln. Die Opposition signalisiert Bereitschaft zum Gespräch.

Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, fordert, dass bei den nun anstehenden Diskussionen zur Grundgesetzänderung jetzt endlich auch das Staatsziel Kultur im Grundgesetz auf den Weg gebracht wird.

Der Deutsche Kulturrat fordert, dass das Grundgesetz um den Art. 20 b „Der Staat schützt und fördert die Kultur“ ergänzt wird. Diese Grundgesetzergänzung entspricht 1 : 1 der Empfehlung der Enquete-Kommission des Deutschen Bundestags „Kultur in Deutschland“.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Dem Kulturbereich steht das Wasser bis zum Hals. Gerade weil die Kulturfinanzierung als sogenannte freiwillige Aufgabe der Kommunen missverstanden wird, leidet der Kulturbereich deutlicher als andere Bereiche unter der Finanzkrise der öffentlichen Hände. Jetzt soll das Grundgesetz wegen der Jobcenter geändert werden. Wir fordern die Fraktionen des Deutschen Bundestages auf, die bereits seit langem das Staatsziel Kultur im Grundgesetz verankern wollen, auf, die Chance dieser jetzt anstehenden Grundgesetzänderung zu nutzen. Die SPD-Fraktion, die FDP-Fraktion und die Fraktion Die Linke haben sich bereits für das Staatsziel Kultur im Grundgesetz ausgesprochen. Teile der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der CDU/CSU-Fraktion haben sich ebenfalls zu Kultur als Staatsziel bekannt. Jetzt heißt es Flagge zeigen und dem Kulturbereich in der Krise nachhaltig helfen.“

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