Aufgrund der neuen Verordnung der Landeshauptstadt Wiesbaden, wonach Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen untersagt werden, sieht sich das Hessische Staatstheater Wiesbaden gezwungen, den Spielbetrieb im Großen Haus ab sofort bis einschließlich Sonntag, den 1. November 2020 einzustellen. Die Sondergenehmigung, für 298 Zuschauer*innen im Großen Haus zu spielen, wurde dem Hessischen Staatstheater Wiesbaden entzogen.

In allen anderen Spielstätten (Kleines Haus, Wartburg, Studio und Foyer) finden die Veranstaltungen wie geplant statt.

Da sich die Infektionslage derzeit stetig verschärft und die Neuinfektionszahlen weiter ansteigen »sieht sich das Gesundheitsamt derzeit aus infektiologischen Gründen außer Stande, das mit Veranstaltungen mit mehr als 100 Teilnehmenden [Zuschauer*innen] einhergehende Infektionsrisiko zu vertreten. Ausnahmegenehmigungen können daher angesichts der derzeitigen Infektionslage momentan leider nicht erteilt werden«, so Dr. Kaschlin Butt, Leiterin des Gesundheitsamtes.

Davon betroffen sind alle Aufführungen im Großen Haus vom 22. Oktober bis einschließlich 1. November: Die Premiere des Schauspiels »König Lear«, die Opern »Die Hochzeit des Figaro«, »Lady Macbeth von Mzensk« und »Der Barbier von Sevilla« sowie das Sonderkonzert »Der heitere Beethoven – zum Jubiläumsjahr!«. Die anstehende Schauspiel-Premiere von Shakespeares »König Lear« wird verschoben.

Ebenfalls gilt ab sofort im gesamten Staatstheater Maskenpflicht, die Mund-Nasen-Bedeckung muss demnach auch während der Vorstellungen getragen werden.