Der Staatsminister für Kultur und Medien, Bernd Neumann, begrüßt die Absicht der Länder, den aktuellen Rundfunkgebührenstaatsvertrag, der die volle Rundfunkgebühr in Höhe von monatlich 17,03 Euro für internetfähige Computer ab 1. Januar 2007 vorsieht, so nicht umzusetzen. Allerdings sei es abzulehnen, nun in einem falsch verstandenen Kompromiss eine Grundgebühr von monatlich 5,52 Euro zu erheben, und damit Computer wie Radiogeräte zu behandeln.
Diese zusätzliche Gebühr, die im Wesentlichen von Mittelständlern und Unternehmen zu bezahlen wäre, sei in Anbetracht der sieben Milliarden Euro, die ARD und ZDF jährlich durch Gebühren einnimmt, nicht vermittelbar. Die Begründung für die Erhöhung, nämlich die Vermutung, der Computer in Betrieben werde auch zum Radiohören benutzt, entbehre jeder Lebenswirklichkeit. Die mögliche Absicht, das ZDF an dieser Erhöhung partizipieren zu lassen, mache das ganze unglaubwürdig, da das ZDF gar keinen Hörfunk anbietet.
Bernd Neumann: "Ich unterstütze voll die Position von Ministerpräsident Carstensen, keine Erhöhung vorzunehmen und das Moratorium bis 2009 zu verlängern. Bis dahin sollte eine Debatte über eine mögliche Veränderung der Erfassungsgrundlage von Rundfunkgebühren geführt werden, um neuen technologischen Entwicklungen angemessen Rechnung zu tragen."
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