Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, hat am 22.03.2006 mit einer Resolution auf das Rundschreiben von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) zur steuerlichen Abzugsfähigkeit von Mitgliedsbeiträgen von Fördervereinen vom 19.01.2006 reagiert.
In dem Rundschreiben des Bundesfinanzminister wird erklärt, dass ab dem 01.01.2007 Mitglieder von Fördervereinen von Bibliotheken, von Museen, von Theatern, Orchestern und von anderen Kultureinrichtungen ihren Mitgliedsbeitrag nicht mehr steuerlich absetzen können, wenn sie eine so genannte geldwerte Gegenleistung erhalten. Unter dieser geldwerten Gegenleistung ist z.B. der freie Eintritt in ein Museum oder aber der Erlass der Jahresgebühr von Bibliotheken zu verstehen. Diese Vorteile sind bei Fördervereinen allgemein üblich und stellen eine Anerkennung des geleisteten Engagements dar. Denn regelmäßig ist die Leistung von Fördervereinsmitgliedern wesentlich höher als der entstehende geldwerte Vorteile. Es steht zu befürchten, dass diese Regelung negative Auswirkungen auf das Engagement der Bürgerinnen und Bürger in Fördervereinen haben wird.
Der Deutsche Kulturrat freut sich, dass die SPD-Kulturpolitiker sich nun des Themas angenommen haben und Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU) sowie Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) gebeten haben, diese Änderung noch einmal zu überprüfen.
Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Es ist erfreulich, dass die Kulturpolitiker der SPD im Deutschen Bundestag sich für den Erhalt des Spendenabzugs für kulturelle Fördervereine einsetzen. Vielleicht können die eigenen Parteifreunde den Bundesfinanzminister zur Einsicht bewegen, dass seine Entscheidung zum 01.01.2007 die Spendenabzugsfähigkeit von Mitgliedsbeiträgen für kulturelle Fördervereine massiv einzuschränken, dem Bundeshaushalt nicht nutzen, dafür aber der Kultur massiven Schaden zufügen wird.“
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