Sachsen-Anhalts Staats- und Kulturminister Rainer Robra begrüßt die Ankündigung des Bundes, dass auch Künstler von den Hilfsleistungen für Solo-Selbständige und Kleinstunternehmen profitieren. Gleichzeitig mahnt er weitere Erleichterungen bei der Künstlersozialkasse an.
“Es ist eine gute Nachricht aus Berlin, dass auch Künstlerinnen und Künstler vom Programm ‚Corona-Hilfen für Kleinstunternehmen und Soloselbständige‘, das unter anderem bis zu 9.000 Euro Einmalzahlung für drei Monate bei bis zu fünf Beschäftigten vorsieht, profitieren sollen. Das halte ich grundsätzlich für hilfreich und ich danke den Verantwortlichen ausdrücklich dafür. Diese Hilfe ist aber noch nicht auskömmlich. Deswegen fordere ich zusätzlich vom Bund das zeitweilige Aussetzen der Beiträge von Künstlerinnen und Künstler an die für die Altersrente zuständige Künstlersozialkasse, ohne dass dadurch im Einzelfall finanzielle Nachteile bei der späteren Höhe der Altersrente entstehen dürfen. Diesen jetzt unvermeidlichen individuellen Beitragsausfall der Künstlerinnen und Künstlern sollte der Bund durch eine Erhöhung seines Zuschusses an die Künstlersozialkasse ausgleichen. Das wäre ein echte Entlastung, da die Einkünfte bei den meisten Künstlerinnen und Künstlern unverschuldet auf Null gefallen sind“, so Robra.