In einer Volksabstimmung hat das Schweizer Volk Ende September 2012 dem Bundesbeschluss über die Jugendmusikförderung mit 73% zugestimmt. Die Bundesverfassung wird somit ergänzt durch den neuen Artikel 67a, der die Verantwortlichkeit und Zuständigkeit von Bund und Kantonen für die Förderung Musikalischer Bildung festlegt.

Hierzu Christian Höppner, Generalsekretär des Deutschen Musikrates: „Mit einer klaren Mehrheit hat sich das Schweizer Volk für die Verankerung der Musikförderung in der Bundesverfassung ausgesprochen. Der Deutsche Musikrat gratuliert zu diesem Erfolg für die Musikalische Bildung in der Schweiz.
Diesen Schritt sollten sich auch die Abgeordneten des Deutschen Bundestages zum Vorbild nehmen. Die Verankerung des Staatsziels Kultur im Grundgesetz durch die Formulierung ‚Der Staat schützt und fördert die Kultur‘ wurde bereits 2005 von der Enquete-Kommission ‚Kultur in Deutschland‘ des Deutschen Bundestages empfohlen und befindet sich seither im parlamentarischen Diskussionsprozess.
Die Ergänzung des Grundgesetzes durch das Staatsziel Kultur ist gerade vor dem Hintergrund der herausragenden Bedeutung von Kultur für die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft notwendiger denn je. Kultur lässt sich nicht mit den verschiedenen, von den Bundestagsparteien zusätzlich eingebrachten Vorschlägen für Staatsziele gleichsetzen, sondern ist das übergeordnete Ziel, welches z.B. Deutsch als unsere Landessprache miteinbezieht, und sollte deshalb in der Verfassung verankert werden.
Ich appelliere an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, die Verankerung des Staatsziels Kultur im Grundgesetz noch in dieser Legislaturperiode auf den Weg zu bringen.“

Weitere Informationen zur Volksabstimmung in der Schweiz finden Sie hier:
http://www.parlament.ch/d/wahlen-abstimmungen/volksabstimmungen/volksabstimmungen-2012/abstimmung-2012-09-23/musik/seiten/default.aspx

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