„Das Urheberrechtsgesetz muss in Zukunft besseren Schutz für Kreative und Verwerter bieten“, erklärt Michael Haentjes, Vorsitzender der Deutschen Phonoverbände. „Klare Begrenzungen des zulässigen privaten Kopierens sind hier ebenso erforderlich wie strengere Regelungen für die erfolgreiche Piraterieverfolgung. Leider sind wir bisher keinen Millimeter weiter als vor einem Jahr: Wir erwarten schnelle und nachhaltige Verbesserungen, sonst schadet die Gesetzesnovelle mehr als sie hilft.“

Der Musikmarkt hat in den letzten Jahren Umsatzeinbußen von mehr als 40% hinnehmen müssen. Ursache hierfür sind die ungebremste Ausweitung privater Vervielfältigungen durch neue digitale Technologien sowie die durch das Internet ausgelöste Flutwelle von Piratierie. Die Forderungen der Phonoverbände zielen deshalb darauf, die für die kulturelle und wirtschaftliche Entwicklung der Musik unverzichtbare wirtschaftliche Ertragsfähigkeit für alle, Künstler und Verwerter, zurückzugewinnen.

Im Einzelnen fordern die Deutschen Phonoverbände zum Gesetzentwurf für den 2. Korb der Urheberrechtsgesetznovellierung:

1. Begrenzung der Privatkopie: Sie soll künftig nur noch zulässig sein, wenn sie vom eigenen Original zum eigenen persönlichen Gebrauch erstellt wird.

2. Beschränkung des Mitschneidens aus Radio- und Internetprogrammen auf zeitversetztes Hören und Verbot „intelligenter“ Aufnahmesoftware.

3. Eingrenzung des Sendeprivilegs auf traditionellen Hörfunk. Die Begrenzung der Rechte von ausübenden Künstlern und Tonträgerherstellern auf einen reinen Vergütungsanspruch ist für neue Übertragungsformen (Near-on-Demand-Dienste und Internet-„Radio“) wegen des damit verbundenen Eingriffs in die Erstverwertung nicht hinnehmbar.

4. Streichung der sogenannten „Bagatellklausel“: Es kann nicht hingenommen werden, dass Diebstahl geistigen Eigentums straffrei werden soll. Die davon ausgehende Signalwirkung würde das Urheberrecht dramatisch schwächen.

Ergänzend haben die Deutschen Phonoverbände auch zum Referentenentwurf für die Umsetzung der sogenannten Enforcement Directive des Europäischen Parlamentes in deutsches Recht Stellung genommen. Hier werden vor allem folgende Punkte kritisch aufgegriffen:

1. Die Rechteinhaber benötigen einen Auskunftsanspruch gegen Internetserviceprovider über die Identität von Rechtsbrechern, um sich gegen Piratierie im Netz wirksam wehren zu können. Zur Zeit bleibt nur der langwierige und für alle Beteiligten kostenintensive Weg über die Staatsanwaltschaften. Aber auch der im Referentenentwurf vorgesehene pauschale Richtervorbehalt des Zivilrichters reicht nicht aus.

2. Der Schadensersatz für illegale Musiknutzungen muss höher sein als die normale Lizenz. Wenn Rechtsbrechern im Falle der Entdeckung höchstens die normale Lizenzzahlung droht, wie vom jetzigen Entwurf vorgesehen, dann wäre dies so, als müsste ein Schwarzfahrer bei Entdeckung lediglich den Fahrschein nachlösen.

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