Das Investitionsprogramm für die Freie Kulturszene und die kleinen Kultureinrichtungen im Land Schleswig-Holstein geht in die "dritte Runde“. Vom 1. Januar bis zum 30. April 2020 können wieder Anträge auf Fördermittel zur Stärkung der kulturellen Infrastruktur gestellt werden. Insgesamt 500.000 Euro stehen im Jahr 2020 bereit und sind explizit für Einrichtungen gedacht, die nicht gewinnorientiert arbeiten und die nicht von öffentlich-rechtlichen Trägern unterstützt werden. Kulturministerin Karin sagte dazu heute (18. Dezember) in Kiel: "Die Kulturszene dieses Landes lebt von den zahlreichen Initiativen, Vereinen, Ensembles und Vereinigungen, die jenseits der staatlichen Kultureinrichtungen und besonders in den ländlichen Regionen kulturelles Leben ermöglichen und erhalten.“
Die Ministerin betonte, es sei erklärtes Ziel der Kulturpolitik des Landes, die Vielfalt der künstlerischen und kulturellen Aktivitäten in Schleswig-Holstein zu erhalten. "Zudem wollen wir auch Wandlungs- und Entwicklungsprozesse sowie neue Ideen und Innovationen in der kulturellen Infrastruktur fördern und die Professionalisierung der Kulturschaffenden unterstützen“, sagte Prien. Dank der Fördermittel hätten bereits in den Jahren 2018 und 2019 zahlreiche Einrichtungen notwendige Ausrüstungen anschaffen können oder Um- und Ausbauten verwirklichen können. Ministerin Prien: "Auch im neuen Jahr können wir mit diesen Fördermitteln nun wieder das ehrenamtliche Engagement im kulturellen Bereich unterstützen und die Rahmenbedingungen für die Arbeit der kleinen Kultureinrichtungen verbessern.“ Damit werde das Fundament gestärkt, auf dem sich eine lebendige und freie Kulturszene in Schleswig-Holstein entwickeln könne.
Das Investitionsprogramm hat eine Laufzeit bis 2022. Anträge nimmt die Investitionsbank Schleswig-Holstein entgegen. Nähere Informationen und Anträge dazu finden sich im Internet: https://www.ib-sh.de/produkt/freie-szene-investitionsfoerderung-fuer-die-freie-kulturszene-und-kleine-kultureinrichtungen-kulturfoerderung/