Im Jahr 2025 können die Musikschulen in Schleswig-Holstein eine höhere Förderung erwarten. „Wie im Juni versprochen, habe ich mich sehr für eine signifikante Erhöhung der Musikschul-Förderung eingesetzt, und ich bin sehr dankbar, dass die Koalitionspartner sich in dieser Woche darauf verständigt haben, die Förderung der Musikschulen für das Jahr 2025 um annähernd 100 Prozent beziehungsweise um eine Million Euro zu steigern“, sagte Kulturministerin Karin Prien gestern (18. Juli) im Landtag. Ein entsprechender Vorschlag soll dem Parlament im Rahmen der Haushaltsberatungen vorgelegt werden. Prien machte klar, dass die geplante Erhöhung der Landesförderung in Höhe von einer Million Euro für das Übergangsjahr 2025 nur einer von mehreren Schritten sei. Ab 2026 werde das Land die Erhöhung um eine Million Euro verstetigen, so dass die Gesamtförderung rund 2,1 Millionen Euro betragen werde.
„Musikschulen sind ein unverzichtbarer Baustein der kulturellen Bildung und sie sollen eine tragende Rolle bei der musischen Bildung im Rahmen des Ganztag-Ausbaus übernehmen. Deshalb bin ich sehr froh, dass wir in der äußerst schwierigen Haushaltslage, in der wird uns derzeit befinden, eine Mittelerhöhung in dieser Größenordnung verabreden konnten“, betonte die Ministerin. Das sei auch mit Blick auf die Folgen des sogenanntes „Herrenberg-Urteils“ des Bundessozialgerichts vom Sommer 2022 von Bedeutung. Durch dieses Urteil seien die Musikschulen gezwungen, die Anzahl sozialversicherungspflichtiger Anstellungen in den Musikschulen deutlich zu erhöhen. Das sei zwar grundsätzlich eine gute Nachricht für viele Musiklehrkräfte, die bisher in prekären Verhältnissen gearbeitet hätten, aber „die Musikschulen brauchen Zeit, um die ihre Strukturen und Beschäftigungsverhältnisse entsprechend umzustellen“. Deshalb sei es begrüßenswert, dass es gelungen sei, mit der Deutschen Rentenversicherung zu vereinbaren, dass bis Oktober 2024 keine Betriebsprüfungen stattfinden und keine Bescheide verschickt werden. Prien: „Wir werden in weitere Gesprächen dafür eintreten, das Moratorium mindestens zu verlängern und im besten Fall eine pragmatische Lösung für den Kulturbereich zu erreichen.“ Das grundsätzliche Ziel sei die Herstellung von Rechtssicherheit und eine bedarfsgerechte Mischung aus Angestellten- und Honorarverhältnissen.