Gemeinnützige Einrichtungen der Kultur und der Minderheit erhalten weitere finanzielle Hilfen vom Land Schleswig-Holstein. "Wir sind noch mitten in der Corona-Pandemie und nach wie vor sind vor allem Kultureinrichtungen und Kulturschaffende von den Einschränkungen stark betroffen. Sie brauchen auch weiterhin jeden Euro, um ihre Existenz zu sichern. Deshalb starten wir jetzt mit der Soforthilfe-Kultur II“, sagte Kulturministerin Karin Prien heute (6. Oktober) in Kiel. Das neue Programm folgt auf die Soforthilfe-Kultur I, über die Einrichtungen der Kultur bis Ende Mai dieses Jahres Mittel beim Land beantragen konnten. Ministerin Prien: "Die erste Bilanz ist positiv: Es gibt eine große Dankbarkeit und Freude bei den Kulturschaffenden, die dank der Soforthilfe nicht in existenzielle Not gekommen sind.“ Mit der Soforthilfe-Kultur II werde dieser Weg fortgesetzt. "Die Vielfalt der Kulturlandschaft in Schleswig-Holstein muss uns auch durch die Krise erhalten bleiben. Kultur ist unser Reichtum“, betonte sie.
Antragsberechtigt für das neue Programm sind vier Gruppen:
- Gemeinnützige juristische Personen aus den Bereichen Kultur und Weiterbildung sowie Minderheiten und Volksgruppen, die als wesentlich für die kulturelle Infrastruktur bewertet werden und nicht öffentlich getragen werden •
- regional wirkende kulturelle Vereine
- Einrichtungen, die eine regelmäßige institutionelle Förderung aus der Kulturabteilung des Landes Schleswig-Holstein beziehen
- In Ausnahmen auch privatwirtschaftliche Einrichtungen (wenn sie in den Jahren 2016 bis 2020 eine Projektförderung aus dem Ministerium erhalten haben).
Die Soforthilfe wird grundsätzlich maximal bis zur Höhe des dargelegten Liquiditätsengpasses gewährt. Es gilt allerdings eine Schadensminimierungspflicht. Kulturvereine, die nur regional wirken, können in der Soforthilfe II Anträge bis zu 1.500 Euro stellen. Einrichtungen, die eine regelmäßige institutionelle Förderung aus der Kulturabteilung des Landes Schleswig-Holstein beziehen, können die Soforthilfe Kultur II maximal in Höhe von 5/12 der jährlichen institutionellen Landesförderung erhalten. Bewerbungsschluss für die Soforthilfe-Kultur II ist der 30. November 2020.
Unter https://schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Schulen_Hochschulen/corona_kultur.html sind die wichtigsten Fragen und Antworten zum Antragsverfahren genauso zu finden wie das Antragsformular und eine Service-Adresse für Nachfragen.