Die Mitgliederversammlung des Sächsischen Musikrat, ein Gremiumaus 43 Landesverbänden und Institutionen des sächsischen Musiklebens, hat folgendes Statement in Reaktion auf die laufenden Diskussionen und Entscheidungen zum sogenannten „Herrenberg-Urteil“ beschlossen:
Der Sächsischer Musikrat fordert alle am Prozess Beteiligten, insbesondere die kommunalen Träger und den Freistaat Sachsen, auf, die Arbeitsfähigkeit der sogenannten Öffentlichen Musikschulen sicherzustellen.
In Folge des sogenannten „Herrenberg-Urteils“ ist eine Beschäftigung von Musikschullehrkräften im Honorar in den meisten Fällen nicht mehr möglich. Viele Gemeinden und Städte in der Bundesrepublik haben daraufhin von Honorartätigkeit auf Festanstellung umgestellt. Da dies in Sachsen bisher nur zum Teil erfolgt ist, werden in mehreren durch „die öffentliche Hand“ geförderten Musikschulen keine Honorarverträge mehr abgeschlossen. Weiterhin mit Honorarverträgen arbeitende Musikschulen gehen hohe rechtliche und finanzielle Risiken ein. Die aktuelle und zukünftige Arbeitsfähigkeit der Musikschulen ist damit massiv gefährdet.
Der Sächsische Musikrat unterstützt das Anliegen des Verbandes Deutscher Musikschulen, die bestehenden Honorarverträge von Musikschullehrkräften in der Regel in tarifliche Anstellungsverhältnisse umzuwandeln, bei Erhalt des bestehenden Unterrichtsangebotes und bezahlbarer Nutzentgelte.
Der Sächsische Musikrat betont den enormen Wert der beruflichen und künstlerischen Impulse, die von freiberuflichen Musikerinnen und Musikern in die musikalische Ausbildung aller Ebenen eingebracht wird. Dafür ist auch künftig die rechtssichere Möglichkeit wichtig, diese parallel zu ihrer künstlerischen Berufspraxis als Lehrkräfte für Musikschulen zu gewinnen.
Der Sächsische Musikrat bittet den Bundesverband der Freien Musikschulen und den Mitteldeutschen Verband freier Musikschulen, Beratungsangebote für sogenannte „Freie“ Anbieter von Musikschulen vorzuhalten, um deren Rechtssicherheit weiterhin zu gewährleisten. Der Sächsische Musikrat bietet hierbei seine Unterstützung an.
Für die Breite der musikalischen Bildungsangebote in Sachsen gilt es, die Finanzierung so zu sichern, dass Teilhabe, niederschwelliger Zugang und flächendeckende Angebote in der Breite zukünftig rechtssicher gewährleistet sind.