Im Zentrum des Berichts steht die Finanzierung der kulturellen Infrastruktur in den ländlichen Gebieten Sachsens, die tarifgerechte und faire Bezahlung im Bereich Kunst und Kultur sowie deren unmittelbare Wechselwirkung mit der Dynamisierung der Kulturraummittel. In seinem ersten Bericht behandelt der Sächsische Kultursenat ungelöste strukturelle Probleme in diesen Bereichen, die seit Jahren die Wettbewerbsfähigkeit der sächsischen Kultur gefährden und nur durch eine gemeinsame Anstrengung des Freistaates Sachsen, der sächsischen Landkreise und Kommunen sowie unter Mitwirkung der Kulturverbände gelöst werden können.
Die Präsidentin des Sächsischen Kultursenats, Friederike Koch-Heinrichs sagt: „Das sächsische Kulturraumgesetz ist einzigartig in Deutschland und trägt als zentrales Instrument der Kulturförderung entscheidend zur Chancengleichheit in Sachsen bei. Aktuell stürzt der erneute Lockdown die Kulturszene Sachsens in eine existenzielle Krise. Schon jetzt steht zu befürchten, dass durch die Corona-Pandemie kulturelle Strukturen irreparabel geschädigt wurden und wir die Menschen verlieren, deren
Kreativität unverzichtbarer Bestandteil unserer kulturellen Identität ist. Es braucht daher dringend Lösungsansätze für klare Zukunftsperspektiven.“
Das Sächsische Kulturraumgesetz unterstützt seit 1994 wirksam Erhalt und Ausbau der sächsischen Kulturlandschaft. Wesentlich für diesen Erfolg ist die gemeinsame Finanzierung des Freistaates, der Landkreise und der Kommunen. Zusammen mit den gesetzlich verankerten Fachgremien entwickeln die einzelnen Regionen individuelle Schwerpunkte für ihre Kulturräume, fördern die künstlerische Qualität vor Ort, den Erhalt regionaler Kultureinrichtungen und die Umsetzung innovativer Projekte. Zur Sicherung der Leistungsfähigkeit des Gesetzes muss seine Wirksamkeit regelmäßig evaluiert und an den aktuellen Bedarf angepasst werden. In seinem ersten Bericht zum Kulturraumgesetz gibt der Sächsische Kultursenat basierend auf den Erfahrungen der kulturellen Praxis Empfehlungen zu Organisation, Qualitätssicherung und Finanzierung regionaler Kunst und Kultur in Sachsen.
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Über den Sächsischen Kultursenat
Mit Gesetz vom 17. Mai 1993 errichtete der Freistaat Sachsen den Sächsischen Kultursenat. Dieses ehrenamtlich arbeitende Gremium aus 24 der Kunst und Kultur Sachsens verbundenen Persönlichkeiten wird vom Ministerpräsidenten berufen. Es wird ergänzt durch entsandte Vertreter des Sächsischen Landtags, des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und Tourismus, des Sächsischen
Staatsministeriums der Finanzen, des Sächsischen Städte- und Gemeindetags und des Sächsischen Landkreistags. Aufgabe des Sächsischen Kultursenats ist es, die Förderpolitik des Landes und der Kommunen für Kunst und Kultur beratend zu begleiten und Empfehlungen für inhaltliche und regionale Schwerpunktsetzungen auszusprechen. Er nimmt darüber hinaus zu grundlegenden kulturpolitischen Fragen Stellung. Der Sächsische Kultursenat vertritt die sächsischen Kulturinteressen auf der Ebene des Landes und der Kommunen unter dem Gesichtspunkt der Vielfalt und der Regionalität.