Der Sächsische Kultursenat will die Kulturfinanzierung im Freistaat neu diskutieren. In einem Schreiben an die Regierungsfraktionen und das Ministerium für Kunst und Tourismus regt er eine grundlegende Debatte an. Auslöser sind die erneuten Finanznöte der Theater in den ländlichen Kulturräumen, die mit steigenden Personalkosten derzeit wieder in wirtschaftliche Schieflage geraten. Damit droht erneut eine Situation wie vor dem Kulturpakt, die auf Jahre hinaus die wirtschaftliche Lage der Theater und damit die soziale Situation der Mitarbeitenden gefährdet.

Dieses konkrete Problem ließe sich auf viele andere Institutionen in den Kulturräumen übertragen. Dabei ist festzustellen, dass die grundsätzliche Finanzierung der Fördermittel gebenden Seite nicht mehr stimmt. Wenn Kommunen und Landkreise permanent unterfinanziert sind, drohen so genannte „freiwillige“ Aufgaben als erstes gestrichen zu werden. So bringt die derzeitige Situation zahlreiche Kultureinrichtungen in Gefahr.

Der Kultursenat unterstreicht in diesem Zusammenhang noch einmal die breite Bedeutung von Kunst und Kultur für den gesellschaftlichen Zusammenhalt, als wichtiges Element der Bildung sowie gleichzeitig als wesentlichen Wirtschafts- und Standortfaktor im demografischen und strukturellen Wandel unseres Landes.

Der Sächsische Kultursenat sieht zurzeit nicht nur die Notwendigkeit, die Kultur im Land hinreichender zu finanzieren. Es ist vor allem nötig, eine grundsätzliche Diskussion über die Finanzierung von Kommunen und Landkreisen zu führen. Diese sollten die Möglichkeit haben, Kunst, Kultur und zahlreiche weitere Dinge im freiwilligen Bereich zu finanzieren. Dies ist derzeit nicht gegeben.

Für diese nötige Debatte signalisiert der Sächsische Kultursenat seine Gesprächsbereitschaft an die politischen Entscheidungsträger. Der Sächsische Kultursenat hat ein großes Interesse an einem breiten Austausch und steht mit den vielseitigen Kompetenzen der Senatorinnen und Senatoren dafür jederzeit bereit.

Über den Sächsischen Kultursenat

Mit Gesetz vom 17. Mai 1993 errichtete der Freistaat Sachsen den Sächsischen Kultursenat. Dieses ehrenamtlich arbeitende Gremium aus 24 der Kunst und Kultur Sachsens verbundenen Persönlichkeiten wird vom Ministerpräsidenten berufen. Es wird ergänzt durch entsandte Vertreter des Sächsischen Landtags, des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und Tourismus, des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen, des Sächsischen Städte- und Gemeindetags und des Sächsischen Landkreistags.

Aufgabe des Sächsischen Kultursenats ist es, die Förderpolitik des Landes und der Kommunen für Kunst und Kultur beratend zu begleiten und Empfehlungen für inhaltliche und regionale Schwerpunktsetzungen auszusprechen. Er nimmt darüber hinaus zu grundlegenden kulturpolitischen Fragen Stellung. Der Sächsische Kultursenat vertritt die sächsischen Kulturinteressen auf der Ebene des Landes und der Kommunen unter dem Gesichtspunkt der Vielfalt und der Regionalität.