Kulturministerin Barbara Klepsch hat am Donnerstag (20. Januar 2022) mit Vertretern der sächsischen Kreativwirtschaft und der Live-Musik Szene Sachsen zur aktuellen Situation und zu Perspektiven für die Clubs gesprochen.
Teilnehmer des Gesprächs mit der Ministerin waren Vertreter der Live Initiative Sachsen (LISA), von KREATIVES SACHSEN, der Geschäftsstelle des Landesverbandes Kultur- und Kreativwirtschaft Sachsen e. V. sowie des Kulturbündnisses Hand in Hand. Thema des Zusammentreffens war vor allem eine Öffnungsstrategie für die Clubs in Sachsen, welche aufgrund der aktuellen Krankenhausbelegung sowie der aktuellen Infektionslage noch nicht öffnen konnten. Die Branche schlägt vor, die Clubs unter 2Gplus mit Testung der Besucher mittels PCR-Verfahren zu öffnen.
»Die Vorschläge der Clubbranche für eine sichere Öffnung nehmen wir auf und werden sie prüfen. Mein Ziel ist es, den Clubs in Sachsen eine Öffnungsperspektive unter vertretbaren Bedingungen anzubieten. Ich werde mich auch weiterhin mit den Clubbetreibern austauschen. Clubs sind als Livemusikspielstätten ein Teil unserer Kulturlandschaft. Ich weiß, dass sie sich in einer sehr schwierigen Lage befinden. Seit März 2020 konnten sie, wenn überhaupt, nur mit Einschränkungen öffnen. Das löst Existenzangst aus und ist psychisch sehr belastend«, sagte Kulturministerin Barbara Klepsch.
Derzeit sind auf Grundlage des MPK-Beschlusses bundesweit die Clubs und Diskotheken geschlossen. Der aktuelle Entwurf des Stufenplans für Sachsen soll weiter mit dem Sächsischen Landtag sowie im Kabinett diskutiert werden. Die Maßnahmen werden der aktuellen Entwicklung entsprechend angepasst.
Für die Clubs und Spielstätten gibt es mehrere Hilfsprogramme, so die Überbrückungshilfen des Bundes sowie die Neustarthilfe Plus des Bundes. Beide Programme werden bis März 2022 fortgeführt.
Sachsen plant zudem ein neues Hilfsprogramm für die Kultureinrichtungen in Höhe von 30 Millionen Euro. Dazu laufen derzeit noch Abstimmungen mit dem Finanzministerium sowie dem Sächsischen Landtag.
Dazu kommt die sächsische Härtefallrichtlinie für die Kultur, welche bis ins Jahr 2022 verlängert ist. Die Beantragung in Höhe von 10.000 Euro oder in Einzelfällen auch 50.000 Euro bei der Sächsischen Aufbaubank hilft freien und privaten Kultur-Trägern, kleinen und mittleren Spielstätten und auch Einzelunternehmern. Es stehen aktuell rund 2 Millionen Euro zur Verfügung. Anträge werden voraussichtlich ab Februar wieder möglich sein.