Sachsen will mit weiteren rund 9 Millionen Euro den von den Beschränkungen der Corona-Pandemie hart getroffenen Kultur- und Tourismusbereich unterstützen. Die Sächsische Staatsregierung hat dafür am 13. April 2021 drei Förderprogramme beschlossen. Für die Hilfen bedarf es noch der Zustimmung des Haushalts- und Finanzausschusses des Sächsischen Landtages. Sobald eine Antragstellung möglich ist, werden die Modalitäten bekannt gegeben. 

Rund 2 Millionen Euro sollen zur Unterstützung von freien Musikschulen und freiberuflichen Anbietern von außerschulischem Musik- und Tanzunterricht zur Verfügung stehen.

  • Mit der Förderung sollen finanzielle Engpässe überbrückt werden, um so die Existenz der Träger zu sichern. Die Einnahmeausfälle zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 23. Juli 2021 (Förderzeitraum) sollen so ausgeglichen werden (Einnahmeausfälle aus Unterrichtsgebühren von freien Musikschulen und aus ausfallenden Honoraren von freiberuflichen Anbietern von außerschulischem Musik- und Tanzunterricht während und aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie).
     
  • Zuwendungsempfänger sollen sein:
    • freie Musikschulen mit Sitz in Sachsen, die gemeinnützige Zwecke verfolgen und die Zuwendungsvoraussetzungen nach Ziffer II Nummer 1 der Förderrichtlinie Musikschulen/Kulturelle Bildung erfüllen.
    • freiberufliche Einzelunternehmer (»Solo-Selbständige«) als Anbieter von außerschulischem Musik- und Tanzunterricht im Freistaat Sachsen; diese müssen ihr Einkommen überwiegend durch diese Freiberuflichkeit erwirtschaften und Mitglied in der Künstlersozialkasse sein.
       
  • Zuwendungsvoraussetzung ist, dass der Unterricht aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie ganz oder teilweise nicht stattfinden kann und nicht in alternativer Form, zum Beispiel als Online-Unterricht, durchgeführt werden kann.
     
  • Wie hoch ist die Förderung? Die Höhe der Zuwendung soll sich am tatsächlichen Einnahmeausfall aufgrund der im Förderzeitraum geplanten Einnahmen bemessen.
     
  • Abgrenzung zu anderen Förderprogrammen: Die Förderung erfolgt nachrangig und nur insoweit andere Förderangebote und Unterstützungsleistungen etwa des Bundes und des Freistaates Sachsen nicht zur Verfügung stehen.
Absätze