Das Projekt „Jedem Kind ein Instrument“, kurz JeKi, das im Jahr 2009 als Modellprojekt gestartet wurde, soll ab kommendem Jahr als dauerhaftes Programm in Sachsen etabliert werden.

„Seit 2009 läuft das Projekt sehr erfolgreich an über 50 sächsischen Grundschulen. Mit JeKi wird ein wichtiger Baustein für die kulturelle Bildung an unseren Schulen gelegt. Kinder aus allen sozialen Schichten erhalten die Chance, Musik für sich zu entdecken. Musik erlaubt es jedem, seine emotionale Welt auf einzigartige Weise klanglich auszudrücken und musikalisch zu gestalten. Zudem fördert Musizieren auch die sozialen und intellektuellen Fähigkeiten der Kinder“, erklärt Kunstministerin Sabine von Schorlemer.

JeKi – Jedem Kind ein Instrument ist ein landesweites Projekt in Sachsen in Trägerschaft des Verbandes deutscher Musikschulen – Landesverband Sachsen e. V. Im Projekt kooperieren mehr als 50 Grundschulen, vorwiegend aus dem ländlichen Raum, mit 16 örtlichen öffentlichen kommunalen Musikschulen. JeKi findet als fakultativer Unterricht in den Räumen der Grundschule statt. Der Musikschulverband (VdM) ist zentraler Ansprechpartner für alle Kooperationspartner, Projektschulen und Teilnehmer.

Seit Beginn des Projektes sind aus Mitteln des Freistaates mehr als 2,3 Millionen Euro in das Projekt geflossen. Damit ist es gelungen, etwa 6.000 Schüler in JeKi I und 2.000 Schüler in JeKi II zu unterrichten. Ab 2015 soll das Projekt durch die institutionelle Förderung des Landesverbandes nun dauerhaft unterstützt werden.

Hintergrund:
Das Projekt gliedert sich in JeKi I (1. Schuljahr) und JeKi II (2. Schuljahr). Im kostenlosen ersten Jahr (JeKI I) geht es um Kennenlernen und Ausprobieren verschiedener Musikinstrumente (z. B. Violine, Gitarre, Flöte, Horn, Saxofon, Klavier/Keyboard, Schlagzeug). Am Ende des ersten Jahres werden die Kinder und Eltern durch erfahrene Pädagogen bei der Wahl eines Instrumentes beraten. Im 2. Jahr (JeKi II) findet Gruppenunterricht im Instrument nach Wahl statt, für den ein Jahresentgelt von 120 Euro erhoben wird. Sozialermäßigungen werden auf Antrag gewährt; der Einsatz des Bildungsgutscheines im Rahmen des Bildungspaketes Hartz IV ist möglich.

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