Sachsens Kulturministerium unterstützt die freien Musikschulen ab heute mit einem neuen Sofortprogramm in Höhe von rund 6 Millionen Euro. Mit dem Programm sollen die Einnahmeverluste der freien Musikschulen und der Honorarlehrkräfte aufgrund der Corona-Pandemie ausgeglichen werden. Zudem werden bis zu 60% der Honorarausfälle von freien oder privaten Anbietern von außerschulischem Musikunterricht ersetzt.

Für die öffentlichen Musikschulen können die Kommunen außerdem den Zuschuss des Freistaates für die pandemiebedingten Mehrausgaben nutzen. Dies haben die Sächsische Staatsregierung und die kommunalen Spitzenverbände im Rahmen des Schutzschirms für Kommunalfinanzen gestern vereinbart.

»Ich freue mich sehr, dass wir die Musikschulen als auch die freien Lehrkräfte jetzt in dieser schwierigen Zeit unterstützen können. Denn wir wissen, dass derzeit im Schnitt ein Drittel des Unterrichts an den Musikschulen ausfallen muss. Diese fehlenden Einnahmen wollen wir ausgleichen und so die Musikschulen bestmöglich unterstützen. Ich finde es zudem hervorragend, dass viele Musikschulen alternative Lösungen gefunden haben. So werden zwei Drittel des Musikschulunterrichts zum Beispiel als Videounterricht angeboten«, betont Kulturministerin Barbara Klepsch.

Ausfallen müssen in den Musikschulen derzeit Ensemblearbeit, Gruppenunterricht und der gesamte Bereich der musikalischen Früherziehung. Entsprechend sinken die Einnahmen durch Unterrichtsgebühren um ein Drittel gegenüber den Planzahlen.

Der Sächsische Musikrat begrüßt die Finanzhilfen des Freistaates Sachsen für nicht-kommunale Musikschulen sowie für freie und private Anbieter von Musikunterricht. Das Programm ist eine Wertschätzung gegenüber den vielen Musikpädagoginnen und Musikpädagogen in Sachsen.

»Wir haben uns gemeinsam mit dem Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus und Abgeordneten des Sächsischen Landtages in den letzten Wochen erfolgreich für solch ein Programm eingesetzt und sind jetzt froh starten zu können.
Diese unbürokratische Finanzhilfe soll alle ermutigen, auch in Zeiten von Ausgangsbeschränkungen und Veranstaltungsverboten an ihrer musischen Bildungsarbeit festzuhalten. Diese Menschen sind die Basis für unser Kulturland Sachsen, wir brauchen sie«, sagte Torsten Tannenberg, Geschäftsführer des Sächsischen Musikrates e.V.

Die Musikschulen erhalten einen Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Das Programm gilt innerhalb des Zeitraumes, in dem die Allgemeinverfügung den Musikschulunterricht auch zu Teilen nicht ermöglicht. Voraussetzung für die finanzielle Unterstützung ist, dass sich die Musikschulen nicht in kommunaler Trägerschaft befinden und bereits durch das SMWK im Rahmen der Förderrichtlinie Musikschulen/Kulturelle Bildung gefördert werden.

Freie oder private Anbieter von außerschulischem Musikunterricht aus Sachsen, die professionell und selbstständig tätig sind, ihr Einkommen überwiegend durch ihre Freiberuflichkeit verdienen und durch die Absage von außerschulischem Musikunterricht aufgrund der aktuell geltenden Allgemeinverfügung für den Freistaat Sachsen Einnahmeausfälle nachweisen, können einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe bis zu 60 % der nach-gewiesenen Einnahmeausfälle beantragen. Die maximale Unterstützung beträgt 750 EUR je Woche.

Das Hilfsprogramm wird den Zeitraum Mitte März bis zum Ende des Schuljahres abdecken.

Das Kulturministerium fördert im Jahr 2020 innerhalb der Förderrichtlinie Musikschulen/ Kulturelle Bildung insgesamt 32 Musikschulen im Freistaat Sachsen. 11 der 32 durch den Freistaat Sachsen geförderten Musikschulen befinden sich in freier Trägerschaft.

Die Anträge für Hilfen aus dem Sofortprogramm können ab sofort beim Sächsischen Musikrat gestellt werden. Weitere Informationen sowie Beratungsangebote gibt es im Internet unter www.saechsischer-musikrat.de

Die Beantragung ist ab sofort online möglich: