Das Musikland Sachsen-Anhalt vergibt erstmals einen Musikpreis. Noch bis zum 31. Juli 2015 können Musikerinnen und Musiker für den neu geschaffenen Landesmusikpreis vorgeschlagen werden. Der Preis, der mit 10.000 Euro dotiert ist, richtet sich an Künstlerinnen und Künstler aus den Bereichen Musikschaffen und Interpretation, die ein anerkanntes Lebenswerk nachweisen können oder durch ihre bisherige Arbeit eine Weiterentwicklung zu hohen künstlerischen Leistungen erwarten lassen und so einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung der Musik in Sachsen-Anhalt leisten. Mit der Schaffung dieses Preises folgt das Land einer Empfehlung des Kulturkonvents.

Vorschläge für mögliche Preisträger können von Musikvereinen und Musikinstitutionen des Landes Sachsen-Anhalt, aber auch von Bürgerinnen und Bürgern eingereicht werden. Vorgeschlagen werden können einzelne Künstler oder auch Musikensembles, die in besonderer Weise mit dem Land Sachsen-Anhalt verbunden sind.

Über die Preisträgerin oder den Preisträger entscheiden auf Grundlage der eingegangenen Vorschläge der Kultusminister sowie eine Jury, der neben dem Präsidenten des Landesmusikrates Sachsen-Anhalt e.V. bis zu vier weitere Experten angehören. Der Preis soll erstmals im Rahmen des Impuls-Festivals im Herbst verliehen werden, ab 2016 dann im zweijährlichen Rhythmus.

Vorschläge können noch bis zum 31. Juli unter Angabe des Namens, der Anschrift und einer Begründung in einem verschlossenen Umschlag und dem Kennwort „Musikpreis“ eingereicht werden beim: Kultusministerium Sachsen-Anhalt, Abteilung Kultur, Turmschanzenstraße 32, 39114 Magdeburg.

Die offizielle Bekanntmachung mit allen detaillierten Angaben gibt es unter folgendem Link: http://www.kultur.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MK/MK/Dokumente/be-musikpreis_2015.pdf