"Sachsen-Anhalt wird wesentlich über die herausragende Bedeutung seiner Geschichte und Kultur wahrgenommen. Die schwarz-rot-grüne Koalition ist 2016 mit dem Ziel angetreten, den Kulturhaushalt mit mindestens 100 Mio. Euro auszustatten. Das haben wir auch dieses Jahr erreicht und dafür bedanke ich mich sehr bei den Abgeordneten der Koalitionsfraktionen“, so Staats- und Kulturminister Rainer Robra. Neben den 103,7 Mio. Euro für den Kern des Kulturhaushaltes müssen noch 15,2 Mio. Euro für den Substanzerhalt der Kulturstiftungen und 4,27 Mio. Euro aus Mitteln der Parteien und Massenorganisationen der ehemaligen DDR (PMO-Mittel) sowie rund 6,45 Mio. Euro, die für die Ausrichtung des Bauhausjubiläum reserviert sind, hinzugerechnet werden.
"Wir haben immer gesagt, dass die Gelder für das Reformations- und das Bauhausjubiläum zusätzlich auf den Kulturhaushalt kommen. Keine Institution und kein Projekt soll deswegen schlechter gestellt werden. Im Gegenteil: Bei der Umsetzung der Jubiläen legen sich die Kulturinstitutionen des Landes voll ins Zeug. Das unterstützen wir gerne. 4,1 der insgesamt 6,45 Mio. Euro für das Bauhausjubiläum sind denn auch für die kulturellen Höhepunkte bestimmt. Hinzu kommen noch die Kosten für das neue Museum in Dessau, welches im September eröffnet werden wird. Das Land wird sich an den Mehrkosten von 3 Mio. Euro mit der Hälfte beteiligen“, fügt Robra hinzu.
"Besonders gefreut habe ich mich über die Bereitschaft des Parlamentes, unsere Theater- und Orchesterlandschaft auskömmlicher zu finanzieren. Nach den harten Einschnitten der Vergangenheit ist nun wieder ein Aufwuchs erreicht worden“, zeigt sich Robra zufrieden. Mit der landesseitigen Erhöhung der Grundförderung um 5 % sowie einer Anhebung des Dynamisierungsanteils der Personalausgaben von 2 % auf 4 % gibt es nun Planungssicherheit für die Träger bis Ende 2023. Dank einer Initiative der Koalitionsfraktionen kann sich das Theater Eisleben über eine Aufstockung seines Ansatzes freuen. Mit den Leistungen des Landes soll den Trägern die Angleichung der Löhne und Gehälter an das Tarifniveau erleichtert werden. Die neuen Theaterverträge werden am 20. Dezember in einer Pressekonferenz zusammen mit den Vertretern aus Städten und Landkreisen unterzeichnet. Das Land wird dafür 2019 rund 36,2 Mio. Euro aufwenden, bis Ende 2023 werden es kumuliert fast 200 Mio. Euro sein.
Für das lebendige Kulturland Sachsen-Anhalt braucht es neben den großen Institutionen ebenso die vielen kleinen Initiativen und Projekte. 2019 sind 20,3 Mio. Euro für die Förderung nach den Kulturförderrichtlinien des Landes vorgesehen. Das ist immerhin rund ein Fünftel des Kernhaushaltes.
"Erfreulich ist ebenso die Umstrukturierung der Trägerschaft des Museumskomplexes der Synagoge Gröbzig. Am 9. November habe ich den neuen, zweijährigen Fördervertrag unterschrieben. Ich hoffe, dass damit das jüdische Erbe dieses einmaligen Komplexes wieder den Stellenwert erhält, den es verdient“, gibt sich Robra optimistisch. Eine finanzielle Unterstützung aus dem Landeshaushalt erhalten auch die Stiftung Moses-Mendelssohn Akademie in Halberstadt und Moses-Mendelssohn Gesellschaft e. V. in Dessau-Roßlau.
Erstmals konnte das Festspiel der Deutschen Sprache im Goethe-Theater Bad Lauchstädt als national bedeutsam dauerhaft abgesichert werden. Ab 2019 fließen jährlich 150.000 Euro an Bundesmitteln, die vom Land mit weiteren 100.000 Euro ergänzt werden. Minister Robra: "Das Festspiel ist eine Perle der Kulturszene des Landes, und ich danke Frau Kammersängerin Edda Moser von ganzem Herzen für ihr Engagement“.
Ein klares Signal sendet das Land an die Stadt Magdeburg zur Unterstützung der Bewerbung zur Kulturhauptstadt Europas 2025. Für die Jahre 2020-2023 ist eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 20 Mio. Euro im Haushalt vorgesehen, die selbstverständlich unter dem Vorbehalt der positiven Entscheidung im Bewerbungsverfahren steht.
Die öffentlich-rechtlichen Kulturstiftungen des Landes erhalten Zuwendungen über mehrjährige Finanzierungsvereinbarungen (2017-2021), um ihren jeweiligen Stiftungszwecken angemessen nachkommen zu können. Neben den notwendigen Werterhaltungsmaßnahmen soll das Investitionsprogramm, insbesondere nach der Koalitionsvereinbarung für die Kulturstiftung Sachsen-Anhalt und die Kulturstiftung Dessau-Wörlitz, weiter vorangebracht werden. Beispiele dafür sind:
- 9,9 Mio. Euro für die Stiftung Bauhaus Dessau für die Meisterhäuser und die energetische Optimierung des Bauhausgebäudes
- 4 Mio. Euro für die Franckeschen Stiftungen Halle zur Sanierung des Fachwerks "Langes Haus“ und der Gebäude in der Kernzone
- 5,4 Mio. Euro für die Kulturstiftung Dessau-Wörlitz zur Umsetzung von Investitionsmaßnahmen im Rahmen des Masterplans und die Sanierung des UNESCO-Welterbe-Besucherzentrums
- 13,3 Mio. Euro für die Kulturstiftung Sachsen-Anhalt für die mittelfristige Investitionsplanung
"Eine weitere Herausforderung wird es sein, in den nächsten acht Jahren die erforderliche Kofinanzierung in Höhe von 100 Mio. Euro für das neue, länderübergreifende Sonderinvestitionsprogramm I für Schlösser und Burgen in Mitteldeutschland zu erbringen. Der Bund hat dafür insgesamt 200 Mio. Euro für einen Zeitraum von acht Jahren zur Verfügung gestellt. Derzeit laufen die Verhandlungen mit dem Bund und Thüringen über die Ausgestaltung der Gründung einer Stiftung Mitteldeutsche Schlösser und Gärten. Für Sachsen-Anhalt ist es eine große Chance, bei der Sanierung der historischen Bauensembles im Land so manchen gordischen Knoten zu lösen“, so Robra. "Ich hoffe auch in diesem Fall auf die weitere Unterstützung der Parlamentarier“, so Robra abschließend. Sobald die weiteren Details feststünden, werde man sich umgehend an die Fachausschüsse wenden.