Seit mehr als einem Jahr erschwert die Pandemie das kulturelle Leben. Um Kulturveranstalter*innen eine Perspektive und Planungssicherheit zu ermöglichen, hilft der Bund mit einem Sonderfonds für Kulturveranstaltungen beim Neustart.

Erste Veranstaltungen können jetzt registriert werden. Die Mittel werden vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) und von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) verantwortet. Die Landesregierung hat heute grünes Licht für die Umsetzung im Saarland gegeben.

"Wir haben im Saarland während der Pandemie viel dafür getan, um der Kulturbranche durch diese schwere Zeit zu helfen, zum Beispiel mit unseren zwei Stipendienprogrammen für Solokünstlerinnen und -künstler. Jetzt den Neustart der ganzen Branche abzusichern, ist ein sehr wichtiges Signal. Die Kulturschaffenden in unserem Land und die vielen Menschen, die nicht nur so viel Herzblut in Veranstaltungen stecken, sondern auch ihren Lebensunterhalt damit verdienen, brauchen Perspektiven und Planungssicherheit. Der Sonderfonds sichert Kulturveranstaltungen ab und ermöglicht Veranstalterinnen und Veranstaltern die Planung“, sagt Kulturministerin Christine Streichert-Clivot.  

Mit dem Sonderfonds stellt die Bundesregierung 2,5 Milliarden Euro bereit, um die Wiederaufnahme und finanzielle Planbarkeit von Konzerten, Theateraufführungen, Kinovorstellungen und vielen anderen kulturellen Veranstaltungen in den kommenden Monaten zu unterstützen. Der Sonderfonds besteht aus einer Wirtschaftlichkeitshilfe für kleinere Veranstaltungen, die wegen der geltenden Hygienebestimmungen der Länder nur mit reduziertem Publikum stattfinden können. Hinzu kommt eine Ausfallabsicherung für geplante Veranstaltungen, falls es aufgrund der Corona-Pandemie zu einer Absage kommt.

Die Länder setzen den Sonderfonds operativ um und führen die Antragsbearbeitung und Bewilligung über ihre Landeskulturbehörden oder beauftragte Stellen durch. Anträge werden am Veranstaltungsort gestellt. Die einheitliche IT-Plattform zur Registrierung von Kulturveranstaltungen wird von der Freien und Hansestadt Hamburg betrieben. Das Land Nordrhein-Westfalen betreut die Service-Hotline.

Die Umsetzung im Saarland erfolgt über das Ministerium für Bildung und Kultur (MBK), die Förderung der saarländischen Kinowelt übernimmt im Auftrag der Staatskanzlei des Saarlandes die Saarland Medien GmbH, als saarländische Film- und Gamesförderung.

Sonderfonds mit zwei Hilfs-Bausteinen

Der Sonderfonds unterstützt die Wiederaufnahme und die Planbarkeit von Kulturveranstaltungen mit zwei zentralen Bausteinen: Einer Wirtschaftlichkeitshilfe für kleinere Veranstaltungen, die unter Beachtung Corona-bedingter Hygienebestimmungen der Länder mit reduziertem Publikum stattfinden. Diese Hilfe steht für Veranstaltungen mit bis zu 500 Personen ab dem 1. Juli 2021 und für Veranstaltungen mit bis zu 2.000 Personen ab dem 1. August 2021 zur Verfügung. Die Registrierung von Veranstaltungen für die Wirtschaftlichkeitshilfe ist ab dem 15.06.2021 möglich.

Der zweite Baustein ist eine Ausfallabsicherung für größere Kulturveranstaltungen, die für die Zeit ab dem 1. September 2021 geplant werden. Dies betrifft Konzerte und Festivals mit über 2.000 Besucherinnen und Besuchern, die einen langen Planungsvorlauf benötigen.

Eine Veranstaltung muss erst mit genau definierten Angaben zur Veranstaltung selbst sowie zum Veranstalter unter der unten stehenden Internetadresse registriert werden. Nach der Veranstaltung kann dann der Antrag auf Hilfen gestellt werden. Das ist notwendig, da z.B. die Wirtschaftlichkeitshilfe auf der Grundlage der verkauften Tickets berechnet wird.

Weitere Informationen, FAQ und die Registrierung von Anträgen gibt es unter www.sonderfonds-kulturveranstaltungen.de und über die Service-Hotline (0800) 6 64 84 30.

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