Staats- und Kulturminister Rainer Robra setzt sich dafür ein, in Sachsen-Anhalt Kulturveranstaltungen mit Augenmaß flexibler zu handhaben.
"Für die 8. Eindämmungsverordnung, die am 15. September 2020 beschlossen werden soll, erwarte ich, dass Sport und Kultur im Wesentlichen gleich behandelt werden. Beides sind nach der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt Staatsziele, auf deren bestmögliche Verwirklichung der Staat und die Kommunen hinwirken müssen, auch unter den schwierigen Bedingungen einer Pandemie“, so Robra. "Lockerung oder lockdown, das ist nicht die Alternative, um die es zur Zeit geht. Wir haben jetzt die Pflicht, in Verantwortung zu ermöglichen, was unter den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten in vollem Respekt vor den Gefahren der Pandemie organisiert werden kann.“
Nach Robras Einschätzung seien die örtlichen Verhältnisse in Sachsen-Anhalt unterschiedlich gelagert: "Die Fallzahlen divergieren regional stark, die Volumen und Lüftungsverhältnisse der Veranstaltungsräume weichen voneinander ab, Zu- und Abgänge lassen sich unterschiedlich gut voneinander trennen, auch die sanitären und hygienischen Bedingungen müssen in jedem Einzelfall betrachtet werden und die Nachverfolgbarkeit muss gesichert sein.“
Als positive Beispiele für eine hygienekonforme Umsetzung hob Robra die im Sommer durchgeführten Veranstaltungen "Jazz im Kloster Jerichow“ und "Theaternatur“ in Benneckenstein hervor. Bei beiden handele es sich um größere und anspruchsvolle Formate, die in enger Absprache mit den örtlichen Gesundheitsämtern sehr gut und sicher realisiert worden seien. "Auch die Theater und Orchester haben risikobewusst Aufführungen organisiert, ohne dass es zu Infektionen gekommen ist. Entsprechendes gilt für die Kinos im Land“, so Robra weiter. "Nun nähern wir uns dem Beginn der Saison 2020/21. Das Kulturland Sachsen-Anhalt sollte den Menschen einen im gegenwärtigen Rahmen verantwortbaren Kulturgenuss nicht länger vorenthalten.“
Demnach gebe es andere Bundesländer, die trotz generell hoher Infektionsraten mit fester Sitzplatzbindung auch bei reduziertem Abstand und gesicherter Nachverfolgbarkeit gute Erfahrungen gemacht haben. "Das sollte auch in dem Land möglich sein, in dem es die zweitgeringste Zahl von Infektionen in Deutschland gibt. Wir haben zudem im Sport schon mit der 7. Eindämmungsverordnung Landkreise und kreisfreie Städte ermächtigt, zugunsten der Veranstalter von den Vorgaben des Landes abweichen zu können. Das hat gut funktioniert. Auch der Kultur in Sachsen-Anhalt sollten wir daher größere Spielräume ermöglichen", fordert Robra.
Robra appellierte auch an den Bühnenverein und die Orchestervereinigung, ihren Mitgliedern konkrete Hilfen anzubieten und den Arbeitsschutz in Theatern und Orchestern gemeinsam mit der zuständigen Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) weiterzuentwickeln. Nachdem das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) Mitte August die neue SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel bekannt gemacht hat, sollte auch die Empfehlung der VGB, die seit Anfang Juni unverändert gilt, an den aktuellen Wissensstand angepasst werden.
Hintergrund
Art. 36 Abs. 1 Verfassung das Landes Sachsen-Anhalt: "Kunst, Kultur und Sport sind durch das Land und die Kommunen zu schützen und zu fördern.“