Auf Betreiben der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH) hat die YouTube LLC vier Videokanäle mit indizierten rechtsradikalen Inhalten für den deutschen Markt gesperrt, darunter ein Kanal mit insgesamt dreißig Videos.
Die gesperrten Kanäle verstießen gegen Vorschriften des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) und des Strafgesetzbuchs (StGB). Sie enthielten Videos mit jugendgefährdenden und strafrechtlich relevanten Musikstücken aus Alben, die von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) indiziert worden waren. Außerdem zeigten einige Videos Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Unter einigen Videos befanden sich zudem volksverhetzende Aussagen.
Anlass für die systematische Prüfung der Kanäle durch die MA HSH war eine Beschwerde zu einem Video, dessen Unzulässigkeit auf Anhieb erkennbar war. So war es unterlegt mit dem Lied "In Belsen“ der Musikgruppe "Kommando Freisler“. Dieses Musikstück wurde von der BPjM als jugendgefährdend und strafrechtlich relevant bewertet. Bereits im vergangenen Jahr hatte die MA HSH Videos mit demselben Musikstück gemeldet, auch diese hatte YouTube gesperrt.
Der Medienrat der MA HSH fordert Plattformbetreiber deshalb zu noch größerem Engagement gegen offensichtlich unzulässige Inhalte auf. Er moniert, dass Videos mit indizierten Musikstücken nach Sperrung trotzdem wieder neu hochgeladen werden könnten. Lothar Hay, Vorsitzender des Medienrats: "Die Betreiber von Internet-Plattformen müssen ihre Verantwortung noch stärker wahrnehmen. Und technische Lösungen entwickeln, die verhindern, dass bereits einmal gelöschte oder gesperrte Inhalte wieder auftauchen.“