Zusätzliche änderungen in einer weiteren Novelle erforderlich


"Die Novellierung des Urheberrechtsgesetzes ist heute endlich von Deutschen Bundestag verabschiedet worden. Die Phonowirtschaft begrüßt, dass dieser längst überfällige Beschluss endlich zustande gekommen ist. Damit erhalten wir zumindest einige der Rahmenbedingungen, die für die Tonträgerhersteller dringend erforderlich sind", erklärt Gerd Gebhardt, Vorsitzender der deutschen Phonoverbände.

Die wichtigste änderung ist das Verbot der Umgehung von Kopierschutzsystemen. Auch das Angebot von Umgehungsprogrammen und detaillierte Anleitungen, wie man Kopierschutzsysteme "knackt", sind in Zukunft verboten. Eine weitere wichtige Neuerung ist das sogenannte "Recht der Zugänglichmachung". Hier wird das Urheberrecht endlich an die neuen Vertriebswege für Musik und anderen Inhalten im Internet angepasst.

Andere wichtige änderungen haben die Abgeordneten jedoch nicht vorgenommen. So fehlt beispielsweise im Gesetz die ausdrückliche Klarstellung, dass man aus illegalen Quellen keine legalen Kopien anfertigen darf. Gerd Gebhardt: "Das ist legalisierte Hehlerei mit gestohlener Musik. Hier setzen wir auf die nächste Gesetzesnovelle, die in der Parlamentsdebatte nachdrücklich gefordert und von Bundesjustizministerin Zypries angekündigt wurde. Es bleibt für den Gesetzgeber noch viel zu tun."

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