Am Dienstag, 14. Dezember 2004, informierte die Stadt Halle in einem Pressegespräch über die neue Leitungsstruktur der halleschen Orchester. Dr. habil. Hans-Jochen Marquardt, Beigeordneter für Kultur und Bildung der Stadt Halle (Saale), Klaus Froboese, Intendant des Opernhauses Halle, Hannes Schmidt, Intendant des Philharmonischen Staatsorchesters Halle und Boris-Alexander von Sohl, Verwaltungsdirektor des Opernhauses, erläuterten den künftigen Verbund „Opernhaus und Philharmonisches Staatsorchester Halle“, der unter diesem Arbeitstitel in der Spielzeit 2006/2007 realisiert werden soll.

Nach zahlreichen intensiven Beratungen mit den Intendanten beider Häuser, mit beiden Orchestervorständen, mit der Deutschen Orchestervereinigung sowie mehreren Beratungen einer interfraktionellen Arbeitsgruppe des Stadtrats unter Leitung des Beigeordneten für Kultur und Bildung, Hans-Jochen Marquardt, soll ab der Spielzeit 2006/2007 - vorbehaltlich der Zustimmung des Stadtrats und seiner Gremien - die nachfolgend aufgeführte Leitungsstruktur gelten:

- Intendantin / Intendant (für den Bereich Musiktheater)
- Direktorin / Direktor der Staatskapelle (für den Bereich Konzerte)
- Generalmusikdirektor/in bzw. Chefdirigent/in (für die Bereiche Musiktheater und Konzerte)
- Verwaltungsdirektor/in (für den Verbund „Oper Halle / Staatskapelle Halle“)

Ab dem 1. August 2006 soll das fusionierte Gesamtorchester den Namen „Staatskapelle Halle“ tragen. Für diese Bezeichnung wurde von beiden Klangkörpern in jeweils getrennter Abstimmung mehrheitlich votiert; das Votum stimmt überein mit jenem der o. g. interfraktionellen Arbeitsgruppe.Der Verbund aus beiden Häusern soll ab dem 1. August 2006 den Namen „Oper Halle / Staatskapelle Halle“ tragen.

Die entsprechende Beschlussvorlage soll dem Stadtrat am 26. Januar 2005 vorgelegt werden. Die vorgeschlagene Struktur bietet in mehrfacher Hinsicht Vorteile für die weitere Entwicklung beider Einrichtungen im Verbund:

Der Oper Halle und der Staatskapelle Halle stehen gleichrangige Leiter/innen vor. Somit können die Einrichtungen einander auf gleicher Augenhöhe begegnen. Dies ist für den administrativen ebenso wie für den künstlerischen Erfolg der Orchesterfusion und der Bildung des Verbunds unerlässlich. Für beide Bereiche des Verbunds sind separate Teil-Budgets im städtischen Haushalt vorgesehen, so dass sich keines der beiden Häuser von dem jeweils anderen Haus als übervorteilt betrachten kann. Diese Regelung ist für die Entwicklung des einheitlichen Klangkörpers und für jene des gesamten Verbunds von entscheidender Bedeutung.

Die Vermarktungschancen für Musiktheater und Orchester verbessern sich jeweils bedeutend, wenn sich jeweils ein/e Leiter/in auf jeweils einen künstlerischen Bereich konzentrieren kann.

Beide Leiter/innen sind gemeinsam mit der/dem GMD/in bzw. der Chefdirigentin/dem Chefdirigenten für die nachhaltige Entwicklung eines bedeutenden Bereichs des kulturellen Lebens der Stadt verantwortlich, und nur ihr produktives Zusammenwirken kann dies ermöglichen.

Intendant/in und Direktor/in der Staatskapelle werden beauftragt, bis zum Beginn der jeweiligen Vertragslaufzeiten ab dem Jahr 2006 einvernehmlich eine Geschäftsordnung/Vereinbarung zu ihrer Zusammenarbeit zu erarbeiten und diese der Stadt zur Kenntnis zu geben.

Es wird vertraglich verankert werden, dass die Spielplan-Gestaltung für Musiktheater und Konzertbereich in ihren wesentlichen Rahmenbedingungen (z. B. Anzahl und Größe der Inszenierungen und Konzerte, Zeitkorridore für bedeutsame Gastspiele und Jahreshöhepunkte, wie beispielsweise die Händel-Festspiele, internationale Tourneen, Opernball) jeweils einvernehmlich zwischen allen drei Persönlichkeiten – Intendant/in, Direktor/in der Staatskapelle, GMD/in bzw. Chefdirigent/in – abgestimmt sein muss.

Die Findung einer künftigen GMDin / eines künftigen GMD / einer künftigen Chefdirigentin / eines künftigen Chefdirigenten wird durch die beiden derzeitigen Leiter (Intendanten) im Einvernehmen mit der Stadt Halle (Saale) und dem Land Sachsen-Anhalt erfolgen. Die beiden Leiter werden Empfehlungen des GMD des Opernhauses und des Chefdirigenten des Philharmonischen Staatsorchesters berücksichtigen.

Die neuen Institutionsbezeichnungen werden im Einvernehmen aller Beteiligten vorgeschlagen. Eine Bezeichnung für das Opernhaus analog zur Bezeichnung „Staatskapelle Halle“ zu wählen, etwa die Bezeichnung „Staatsoper Halle“, ist nicht möglich, da sich das Land Sachsen-Anhalt zu einer solchen Hervorhebung, die für das Opernhaus aus städtischer Sicht als ebenso wünschenswert und möglich erscheint und welche deshalb im Zuge der Vertragsverhandlungen mit dem Land vorgeschlagen worden war, nicht in der Lage sieht.

Deshalb verständigten sich alle Beteiligten einvernehmlich auf die stringenten Begriffe „Oper Halle“, „Staatskapelle Halle“ und – für den Verbund – auf die Bezeichnung „Oper Halle / Staatskapelle Halle“.
Mit diesen Entscheidungen (unter Gremienvorbehalt) ist eine hervorragende Ausgangsbasis für den weiteren erfolgreichen Verlauf der Orchesterfusion und für die Bildung des Verbunds aus beiden Häusern gegeben.

Hans-Jochen Marquardt, wertete das Ergebnis der Beratungen folgendermaßen: „Dass eine solch gravierende, auch mit Risiken behaftete Strukturveränderung nicht nur eine strukturelle Einsparung von mindestens 3,5 Millionen € erbringt, sondern vor allem zugleich einen künstlerischen Qualitätszuwachs zu bewirken verspricht, dies ist – auch im deutschlandweiten Vergleich – alles andere als selbstverständlich, sondern darf vielmehr als eine gleichsam konzertante Meisterleistung des Orchesters aller Beteiligten betrachtet werden. Diesem ‚Orchester’ gebührt deshalb Dank für das Erreichen eines bedeutenden Zwischenziels.“

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