Am 6. November 2018 hat ein Gespräch des VdM mit GEMA/VG Musikedition zur Weiterführung des Pauschalvertrags Kopierlizenzen stattgefunden. Dies war erforderlich, da die Quote von 60 Prozent – derzeit also rund 470.000 – der Instrumental- und Vokalschüler an VdM-Musikschulen bisher noch nicht erreicht ist.

Das Ergebnis des erfreulichen Gesprächs ist, dass die Quote der Instrumental- und Vokalschüler, die zum Wirksamwerden des Pauschalvertrages notwendig ist, bis Ende 2020 ausgesetzt wird. Das bedeutet, dass die bereits abgeschlossenen Pauschalverträge zwischen Musikschulen und VdM weiterhin ihre Gültigkeit behalten.

Bundesvorstand und Erweiterter Bundesvorstand des VdM haben in ihren Sitzungen am 22. bzw. 23. November 2018 diese Regelung sowie den hinsichtlich der Laufzeit geänderten Kopierlizenzvertrag für Musikschulen ab 2019 beschlossen.

Der Erweiterte Bundesvorstand des VdM empfiehlt den VdM-Mitgliedschulen den Abschluss des Kopierlizenzvertrages.

Für alle Musikschulen, die nun neu am Pauschalvertrag Kopierlizenzen teilnehmen möchten, steht der entsprechend aktualisierte Vertrag (mit der Änderung, dass die Quote bis Ende 2020 ausgesetzt wird) im Mitgliederbereich des VdM (https://www.musikschulen.de/intern.php) unter dem Menüpunkt "Dokumente“ zum Abruf bereit. Musikschulen senden dem VdM bitte den Vertrag in zweifacher Ausfertigung unterschrieben per Post zu. Sie erhalten anschließend ein vom VdM unterzeichnetes Exemplar wieder zurück.

Als Ausblick: VdM und GEMA/VG Musikedition haben darüber hinaus vereinbart, in der zweiten Jahreshälfte 2019 Verhandlungen über die weitere Ausgestaltung des Vertrages ab dem 1. Januar 2021 zu führen. Der VdM wird seine Mitgliedschulen darüber dann informieren.

VdM-Musikschulen, die Fragen zum Pauschalvertrag Kopierlizenzen haben, wenden sich bitte an den VdM: Tel. 0228/95706-0, vdm( at )musikschulen.de.