Die Deutsche Orchestervereinigung (DOV) kritisiert den Freistaat scharf für seine Verhandlungsführung. In den Gesprächen zur Zusammenführung des Orchesters der Landesbühnen und der Elblandphilharmonie hatte der Vertreter des Freistaats Bereitschaft signalisiert, der Forderung der Musiker zumindest nach einem Insolvenzschutz nachzukommen. Zuvor war ein von allen Theatergewerkschaften geforderter Personalüberleitungsvertrag abgelehnt worden. Nach wochenlanger Prüfung durch das SMWK und das SMF war allerdings kein weiteres Bemühen erkennbar, doch noch zu einer Lösung für die Beschäftigten zu kommen. Stattdessen wurde in der letzten Verhandlungsrunde am 22.11.2011 nun auch der Insolvenzschutz kategorisch abgelehnt.

„Es ist vollkommen unverständlich, weshalb sich der Freistaat seiner Verantwortung gegenüber den Beschäftigten entzieht. Wie schnell selbst ein Staatstheater in Insolvenzgefahr geraten kann, erleben wir derzeit aktuell beim Staatstheater Schwerin. Offensichtlich will der Freistaat die Orchestermusiker künftig vergleichbaren Risiken aussetzen“, so Andreas Masopust, stellv. Geschäftsführer der DOV.

Unabhängig davon konnten sich die Parteien auch bei der Vergütungsfrage nicht weiter annähern, obwohl die DOV für die Radebeuler Musiker einen Gehaltsverzicht in Höhe von ca. 19 % angeboten hatte. Das bedeutet konkret, dass zwischenzeitlich 102 Musiker sich das Gehalt von 86 ausfinanzierten Stellen teilen würden. Darüber hinaus wäre auch eine endgültige Orchestergröße von 72 Musikern grundsätzlich einigungsfähig, die nach einem weiteren Planstellenabbau erreicht werden könnte.

Die Arbeitgeberseite hat nun die Vorlage eines einseitigen Tarifvertragsentwurfs noch in dieser Woche angekündigt, denn die vom Freistaat gesetzte Frist zur „Einigung“ läuft am 30.11.2011 ab. „Sollten die betroffenen Musiker dieses Angebot ablehnen, hat der Freistaat in Person von Ministerin Dr. Schorlemer die Abwicklung des Orchesters der Landesbühnen angekündigt“, so Masopust weiter. „Die Musikerinnen und Musiker aus Radebeul können einfach nicht glauben, dass die Ministerin entgegen aller öffentlichen Beteuerungen offensichtlich doch einen radikalen Stellenabbau beabsichtigt, und damit ihre Sorgfaltspflicht gegenüber den Beschäftigten des Freistaats grob verletzt“.

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