In ihrer Sitzung an diesem Wochenende in Hamburg hat sich die Deutschsprachige Opernkonferenz ausgiebig mit den für Opernhäuser hierzulande abgeschlossenen GMD-Verträgen befasst. Beklagt wurde vor allem, dass manche Generalmusikdirektoren zu wenig in der Oper dirigierten, zu kurze Anwesenheitszeiten hätten und sich zu viel in die Gestaltung von Spielplänen sowie in Besetzungsfragen einmischten.
Mit zum Beispiel 15 Operndirigaten jährlich und einer Anwesenheitszeit von 4 Monaten am Sitz des Orchesters kann man, so die Opernkonferenz, keine kontinuierliche Ensemble- und Repertoirearbeit leisten. An Spielplan- oder Besetzungsentscheidungen müsse man die Generalmusikdirektoren zwar beteiligen, das Letztentscheidungsrecht müsse aber beim Intendanten liegen, der für das künstlerische Profil die Verantwortung trage. „Hier ist ein Umdenken der Kulturpolitik gefordert, die viel zu sehr geneigt ist, sich vom Glanz eines Dirigentennamens blenden zu lassen“, äußerte der Vorsitzende der Opernkonferenz und Intendant der Frankfurter Oper, Bernd Loebe.
Das Problem gibt es im Übrigen nicht nur in großen Opernhäusern. Mittlerweile werden oft auch für kleinere Häuser die Verträge mit den Generalmusikdirektoren nicht in jeder Beziehung sachgerecht gestaltet.
Das Herbsttreffen der Deutschsprachigen Opernkonferenz fand vom 20. bis 22. November 2014 in der Hamburgischen Staatsoper statt. Die Opernkonferenz wurde 1957 gegründet und trifft sich zweimal jährlich. Ihr gehören die drei Berliner Opernhäuser, die Opernhäuser in Dresden, Leipzig, Köln, München, Stuttgart, Frankfurt und Hamburg sowie die Deutsche Oper am Rhein an. Hinzu kommen das Opernhaus Zürich und die Staatsoper Wien sowie als assoziierte Mitglieder die Royal Opera House Covent Garden in London und die Pariser Oper. An dem diesjährigen Treffen nahm auch ein Vertreter der Mailänder Scala teil.
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