Mit Sorge verfolgen das Präsidium des Deutschen Musikrats und die Konferenz der Landesmusikräte die zunehmende Tendenz insbesondere der Europäischen Kommission, Rundfunk vornehmlich als Wirtschaftsgut zu betrachten und seine kulturelle und gesellschaftliche Funktion zu vernachlässigen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland steht in einer besonderen Verantwortung gegenüber dem Kulturleben und befriedigt die kulturellen Bedürfnisse auch von Minderheiten der Gesellschaft. (Vgl. die Stellungnahme der Bundesregierung gegenüber der EU-Kommission vom Mai 2005.)
Die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts für das öffentlich-rechtliche Rundfunksystem sieht die „besondere Eigenart“ des Rundfunks, „namentlich seine Finanzierung durch Gebühren“, darin begründet, „dass er neben massenattraktiven Sendungen auch anspruchvolle kulturelle Sendungen“ mit „hohem Kostenaufwand“ produziert und sendet, „die nur für eine geringe Zahl von Teilnehmern von Interesse sind“.
Das Präsidium des Deutschen Musikrats und die Konferenz der Landesmusikräte fordern auf dieser Grundlage, den audiovisuellen Sektor vom Anwendungsbereich der geplanten Dienstleistungsrichtlinien auszunehmen. Präsidium und Konferenz unterstreichen vor diesem Hintergrund die Notwendigkeit von Must-Carry-Verpflichtungen im Hinblick auf digitale Netze. Sie verweisen nachdrücklich darauf, dass dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk in der digitalen Welt insbesondere auch alle erforderlichen terrestrischen Frequenzen für die Erfüllung des Rundfunkauftrags zur Verfügung stehen müssen.

Martin Maria Krüger
Präsident des Deutschen Musikrates

Prof. Ernst Folz
Vorsitzender der Konferenz der Landesmusikräte

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