Der Nürnberger Stadtrat hat in seiner Sitzung am Mittwoch, 15. Dezember 2021, drei Beschlüsse von wegweisender Bedeutung gefasst: Der Richard-Wagner-Platz bleibt auch nach erfolgter Sanierung des Opernhauses Standort für die Sparten Musiktheater und Ballett des Staatstheaters Nürnberg. Eine Betriebsbeschreibung für eine Interimsspielstätte dient künftig als Basis für künftige Planungen. Der Standort der Interimsspielstätte soll auf dem Areal der Kongresshalle auf dem ehemaligen Reichsparteitagsgelände ausgemacht werden.

Im Laufe des Jahres 2025 erlischt die Betriebserlaubnis des Nürnberger Opernhauses, der Spielstätte der Sparten Musiktheater und Ballett des Staatstheaters Nürnberg. Nach erfolgter Sanierung des denkmalgeschützten und stadtbildprägenden Baus von 1905 soll das Staatstheater seinen Spielbetrieb am Richard-Wagner-Platz am Nürnberger Altstadtring wiederaufnehmen. Einen entsprechenden Beschluss fasste der Nürnberger Stadtrat mit großer Mehrheit und folgte damit der Empfehlung der im Vorfeld eingesetzten Opernhauskommission vom 22. Oktober 2021. Der Beschluss sieht unter anderem vor, eine größtmögliche Beteiligung des Freistaats Bayern an den Sanierungskosten anzustreben.

„Ich bin sehr froh, dass in der Frage der Opernhaussanierung sowie der Betriebsbeschreibung und Platzierung eines Opern-Interims breite Einigkeit besteht zwischen den großen Fraktionen im Nürnberger Stadtrat. Eine starke demokratische Mehrheit für dieses große und in so vielfältiger Weise ambitionierte Vorhaben sendet ein deutliches Signal: Nürnberg sagt ‚Ja‘ zu seinem Opernhaus und einer Ausweichspielstätte an der Kongresshalle. Der notwendige Diskurs mit der Bürgerschaft in ihrer ganzen Breite wird nun noch intensiver weitergeführt werden“, so Oberbürgermeister Marcus König.

Nürnbergs Stadträtinnen und Stadträte beschlossen zudem, einen notwendigen Interimsbau auf dem Areal der unter Denkmalschutz stehenden Kongresshalle auf dem ehemaligen Reichsparteitagsgelände zu errichten. Basis für die Entscheidung für die stadteigene Liegenschaft Kongresshalle und gegen eine ebenfalls geprüfte privatwirtschaftliche Lösung waren insbesondere finanzielle und umweltpolitische Aspekte der Nachhaltigkeit. Die Überlegungen für eine Ausweichspielstätte auf dem Areal der Kongresshalle sind mit den Überlegungen für die Einrichtung von kulturellen Ermöglichungsräumen zu verzahnen.

Bürgermeisterin Prof. Dr. Julia Lehner begrüßt die Beschlüsse: „Kunst und Kultur besitzen die Mittel, die Auseinandersetzung mit einem erinnerungskulturellen Denkmal zu wagen. Mit der heutigen Entscheidung darf weiter an der Idee gearbeitet werden, die Kongresshalle zu einem offenen, demokratischen und freien Ort für die gesamte Stadtgesellschaft zu machen. Ich danke dem Stadtrat, der heute mutige und wichtige Entscheidungen getroffen hat.“

Hinsichtlich der Planung und Umsetzung einer Interimsspielstätte auf dem Areal der Kongresshalle hat der Stadtrat ebenfalls ein konkretes Vorgehen beschlossen. In der Frage einer Betriebsbeschreibung für das Interim wurden benötigte Flächenbedarfe artikuliert. Insgesamt soll eine Fläche von 14 600 Quadratmetern für die Ausweichspielstätte zur Verfügung stehen. Zudem soll geprüft werden, welche Nutzungen zwingend am Ort der Ausweichspielstätte angesiedelt werden müssen.

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