Gute Nachricht für die Weiterbildungs-, Forschungs- und Kultureinrichtungen und die Studierendenwerke in Nordrhein-Westfalen. Das Landeskabinett hat weitere zielgerichtete Hilfen für diese Einrichtungen auf den Weg gebracht. Erste Hilfszahlungen sind bereits angewiesen worden. Das Geld stammt aus dem Sondervermögen des Landes Nordrhein-Westfalen. Insgesamt fünf Milliarden Euro sind vorgesehen, die Folgen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine abzumildern.
Ministerin Ina Brandes: „Auf die Landesregierung ist Verlass. Gemeinsam kommen wir gut durch die kalte Jahreszeit. Wir halten Wort und unterstützen Kultur- und Weiterbildungseinrichtungen, landeseigene Forschungsinstitute und die Studierendenwerke mit Millionensummen aus dem Sondervermögen. Ein Teil der dringend benötigten Hilfen wurde bereits ausgezahlt.“
Mit Kabinettsbeschluss vom 28. Februar 2023 wurden folgende Hilfspakete für die Einrichtungen und die Studierendenwerke geschnürt.
Kultureinrichtungen
Besonders unsere Kultureinrichtungen sind von den Auswirkungen der durch den russischen Angriffskrieg verursachten Energiekrise betroffen. Die Mehrkosten für gestiegene Energiepreise können weder von den Einrichtungen selbst, noch aus dem Kulturhaushalt bezahlt werden. Deswegen hat der Bund den „Kulturfonds Energie“ aufgelegt. Zur Unterstützung der Kultureinrichtungen bei der Bewältigung der Energiekrise stehen im Kulturfonds Energie des Bundes im Förderzeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum 30. April 2024 bis zu einer Milliarde Euro zur Verfügung. Die Landesregierung unterstützt die Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen darüber hinaus und stockt die Hilfen mit Mittel aus dem Sondervermögen für das Jahr 2023 auf.
Über einen zusätzlichen Härtefallfonds für nordrhein-westfälische Kultureinrichtungen wird zudem die Möglichkeit eröffnet, Mehrkosten ab Beginn der Heizperiode – also vom 1. Oktober bis 31. Dezember 2022 – abzufedern. Insgesamt stellt die Landesregierung 92,88 Millionen Euro zur Verfügung.
Volkshochschulen und anerkannte Weiterbildungseinrichtungen
Für die Mehrkosten von Volkshochschulen und anerkannten Weiterbildungseinrichtungen stehen für die Abfederung der gestiegenen Energiekosten 3,36 Millionen Euro aus dem Sondervermögen zur Verfügung. Nach Abzug von 20 Prozent Einsparungen werden bis zu 80 Prozent der Mehrkosten übernommen. Ab März werden die Hilfen für Volkshochschulen und anerkannte Weiterbildungseinrichtungen ausgezahlt.
Forschungseinrichtungen
Für außeruniversitäre Forschungseinrichtungen hat der Bund einen Härtefallfonds aufgelegt, der Hilfen für gemeinsam finanzierte Forschungseinrichtungen vorsieht. Landeseigene Forschungseinrichtungen sind jedoch nicht von der Hilfe des Bundes umfasst. Deshalb hat das Land 720.000 Euro für bis zu 90 Prozent der preisbedingten Zusatzausgaben bereitgestellt. Betroffen davon sind zum Beispiel die Einrichtungen der Johannes-Rau-Forschungsgemeinschaft oder die Akademie der Wissenschaften und Künste. Das Geld soll noch im 1. Quartal 2023 fließen.
Studierendenwerke
Zur Abfederung der Energiemehrkosten als Folge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine sind für die Studierendenwerke bis zu 10 Millionen Euro für das Haushaltsjahr 2023 vorgesehen. Rund 4,4 Millionen Euro werden den Studierendenwerken in Kürze zugewiesen. Weitere 1,671 Millionen Euro aus dem Sondervermögen sind für die Stärkung der kritischen Infrastruktur der Studierendenwerke vorgesehen. Dazu gehört zum Beispiel die Anschaffung von Notstromaggregaten und weiteren Geräten, die eine unterbrechungsfreie Stromversorgung gewährleisten. Die Zahlung von 417.800 Euro zur Stärkung der Infrastruktur wurde noch im Februar veranlasst.
Hintergrund Sondervermögen „Krisenbewältigung“
Mit dem Sondervermögen „Krisenbewältigung“ von bis zu fünf Milliarden Euro werden ab Januar 2023 zusätzliche Mittel bereitgestellt, um die Folgen der Energiekrise, insbesondere von Preissteigerungen, sowie die Folgen der mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine ausgelösten Fluchtbewegung weiter abzufedern. Dabei geht es um Maßnahmen zur Krisenhilfe, Krisenresilienz und Krisenvorsorge. Die Hilfsprogramme sollen dabei einerseits bestehende Lücken der Bundeshilfsprogramme der Strom- und Gaspreisbremse sowie der zusätzlichen Härtefallfonds schließen, andererseits mit Blick auf die besondere Situation in Nordrhein-Westfalen darüber hinausgehen.
Bereits am 7. Februar 2023 hatte das Kabinett 208 Millionen Euro aus dem Sondervermögen für Hochschulen und Universitätsklinika bereitgestellt.