Das Kabinett des Landes Nordrhein-Westfaklen hat dem von Kulturministerin Ute Schäfer vorgelegten Referentenentwurf zum Kulturfördergesetz (KFG) zugestimmt. Nach der Sommerpause soll nach Abschluss der Verbändebeteiligung ein entsprechender Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht werden. Nordrhein-Westfalen ist das erste Bundesland, das ein solches Gesetzesvorhaben realisieren will.

"Was eine Landeskulturförderung ausmacht, die zukunftsgerichtet ist und zugleich das kulturelle Erbe sichert, was also aus Sicht der Landesregierung kulturpolitisch ’state of the art’ ist, das ist in diesem Gesetz nüchtern, kompakt und klar zusammengefasst. Mit dem Kulturfördergesetz wollen wir einen Rahmen schaffen, der den Kulturschaffenden mehr Transparenz und mehr Planungssicherheit gibt", erklärte Schäfer.

Deshalb beschreibe das Gesetz zwei wichtige neue Instrumente:

1. den Kulturförderplan

und

2. den Landeskulturbericht.

"Der Kulturförderplan soll die Ziele und Schwerpunkte der Landesförderung jeweils für 5 Jahre festlegen. Er sorgt nicht nur für mehr Zielgerichtetheit im Rahmen der Förderung, sondern schafft auch mehr Planungssicherheit", sagte Schäfer.

Der Landeskulturbericht wiederum werde zukünftig jeweils gegen Ende einer Legislaturperiode zur "Lage der Kultur in Nordrhein-Westfalen" Stellung beziehen. "Er soll mit seinen statistischen Daten, mit seinen Forschungsergebnissen und Evaluationen, die jeweils auf einem umfangreichen mehrjährigen Arbeitsprozess beruhen werden, sowohl für die Kulturförderpolitik des Landes als auch für die der Gemeinden von Nutzen sein", so die Ministerin.

Die Kulturförderung des Landes sei wesentlich darauf ausgerichtet, die Kulturarbeit der Gemeinden und der freien Träger im Lande zu unterstützen. Das Kulturfördergesetz stelle aber deutlich heraus, dass das Land dabei auch eigene kulturpolitische, von ihm selbst zu definierende Ziele verfolgt, und dass auch eigene Projekte des Landes zu deren Umsetzung beitragen.

"Dazu zählt die gesetzliche Absicherung der kulturellen Bildung ebenso wie zum Beispiel die Förderung von Bibliotheken. Darüber hinaus gehört zu den Zielen des Kulturfördergesetzes, zur Entbürokratisierung und zu einfacheren Zuwendungsverfahren beizutragen", sagte Schäfer.

Das Kulturfördergesetz regele umfassend das gesamte Spektrum der Kulturförderung des Landes, soweit sie nicht in Spezialgesetzen anderweitig geregelt sei wie zum Beispiel dem Archivgesetz. "Aber es tut das auf eine zurückhaltende Weise, die die Kunst und Kultur in ihrer Freiheit und Innovationskraft in keiner Weise einschränkt. Das ist mir sehr wichtig", erklärte Schäfer.

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