Die Wege zu Förderungen des Landes sind für Kunst- und Kulturschaffende einfacher geworden: Heute hat das Land Niedersachsen die Allgemeine Kulturförderrichtlinie veröffentlicht, die damit in Kraft tritt. Mit der Allgemeinen Kulturförderrichtlinie sind klare, sachgerechte und zukunftsfähige Rahmenbedingungen für Zuwendungen im Kulturbereich und die Abwicklung der Kulturförderung in Niedersachsen geschaffen. Die Richtlinie stärkt das ehrenamtliche Engagement, indem es bei Projektförderungen berücksichtigt werden kann. Auch eine Sachausgabenpauschale ist zukünftig förderfähig. Der vorzeitige Maßnahmebeginn gilt bereits mit dem Eingang des Antrags als gewährt. Die Auszahlung der bewilligten Mittel wird vereinfacht und Ausgaben für freiwillige Versicherungen sind im Einzelfall zuwendungsfähig.
„Ich freue mich, dass wir die Rahmenbedingungen für Zuwendungen im Kunst- und Kulturbereich verbessern konnten“, so Niedersachsens Kulturminister Björn Thümler. „Die neue Richtlinie berücksichtigt die Wünsche und Anregungen von Künstlerinnen und Künstlern, Kulturschaffenden und Kulturverbänden in Niedersachsen. Damit wird die Antragstellung und Bearbeitung in Zukunft deutlich einfacher und unbürokratischer werden.“
Servicehinweis:
Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Kunst und Kultur finden Sie unter folgendem Link: Allgemeine Kulturförderrichtlinie