Wissenschaftsministerin Hannelore Kraft und der Rektor der Hochschule für Musik Köln, Professor Josef Protschka, unterzeichneten heute gemeinsam eine Zielvereinbarung für die Hochschule, mit der die Ergebnisse des Berichts der Musikkommission des Landes und die Novelle des Hochschulgesetzes umgesetzt werden. "Mit der Unterzeichnung der Zielvereinbarungen wird nun auch bei den Musikhochschulen der Erneuerungs- und Profilierungsprozess der Wissenschaftslandschaft Nordrhein-Westfalen fortgesetzt," sagte Ministerin Kraft bei der Unterzeichnung. "Mit Köln haben jetzt alle vier nordrhein-westfälischen Musikhochschulen diesen richtungweisenden und strukturbildenden Schritt zu weiterer internationaler Konkurrenzfähigkeit und künstlerischer Exzellenz getan."
Die Musikhochschulen entwickeln auf der Basis der Zielvereinbarungen ein individuelles Profil, das sich am neuen Hochschulgesetz orientiert. Die inhaltlich konkreten Ziele sind mit der Landesregierung abgestimmt, um jeder Musikhochschule ein spezielles, zukunftsweisendes Profil zu geben.
Die grundsätzlichen Ziele der Zielvereinbarungen sind:
- Sicherung der nationalen und internationalen Konkurrenzfähigkeit und künstlerischen Exzellenz durch Profilbildung
- Studienreform unter besserer Berücksichtigung von Berufsorientierung; Einführung von Bachelor-/Master-Studiengängen einschließlich der damit verbundenen inhaltlichen Erneuerung
- Verbesserung der Qualitätssicherung; mehr Transparenz
- Ausreichende Deckung der landesweiten Nachfrage im Bereich Musikpädagogik und Schulmusik bei Sicherung der Ausbildungsqualität
- Ausbau von Kooperationen zur Verbesserung der künstlerischen Exzellenz der Musikausbildung
- Regionale Musiknetzwerke auch in Verbindung mit der Laienmusik stärken die musikalische Kompetenz im Land.
Die Hochschule für Musik Köln, nach London die größte Musikhochschule in Europa, hat ein Exzellenzprofil sowohl im Bereich der hochrangigen künstlerischen Ausbildung als auch in der renommierten pädagogisch anwendungsorientierten Ausbildung in dieser Zielvereinbarung festgeschrieben.
Im Einzelnen bedeutet das:
- Die bewährte Qualität der künstlerischen Ausbildung wird durch Praxisnähe, Verbreiterung und Durchlässigkeit des Ausbildungsangebotes, Interdisziplinarität und Ensembletraining sowie durch die Einbeziehung aktueller Entwicklungen ergänzt, um die Berufs- und Durchsetzungschancen junger Musiker zu erhalten und zu verbessern. Speziell gestärkt werden soll die Fähigkeit, künstlerische und pädagogische Inhalte zu vermitteln.
- Praxisorientierte pädagogische Offensive in der musikalischen Breiten- und Hochbegabtenförderung mit einem Schwerpunkt auf Allgemeiner Musikerziehung/Elementarer Musikpädagogik und der Verbindung zur Laienmusik am Standort Wuppertal.
- Die Ressourcen der drei Standorte Köln, Aachen und Wuppertal werden gebündelt, um entbehrliche Doppelungen zu vermeiden und die Profilierung und Positionierung der gesamten Hochschule im internationalen Vergleich zu verbessern.
- Akademische Ausbildung und künftige Berufsfelder werden in allen Ausbildungsfeldern stärker vernetzt.
- Jazz, Pop- und Weltmusik werden in einen gestuften Studiengang "Populäre Musik" mit künstlerischem und künstlerisch-pädagogischem Profil einbezogen.
- Evangelische und Katholische Kirchenmusik werden mit dem Lehramtsstudium (Doppelqualifikation) und einem Akzent auf der künstlerischen Orgelausbildung modular verknüpft.
- Internationales Kunstmanagement und Musikermedizin trägt bei zu einer fundierten Berufsorientierung und -befähigung.
- Ein Kompetenzzentrum für Musiktheater wird an den Standorten Köln und Aachen (dort mit Betonung der Bühnenorchesterausbildung) in Kooperation mit dem Theater Aachen, den Bühnen der Stadt Köln, der Oper Bonn, Kulturinstituten der Rheinschiene und Theatern der EUREGIO eingerichtet.
Die Hochschule für Musik Köln wird ihre Studienstruktur auf Bachelor-/ Masterabschlüsse bis zum Wintersemester 2006/2007 umstellen.
Die Verantwortung für die Umsetzung des umfassenden Leistungskatalogs liegt bei der Hochschule für Musik Köln. Die Hochschule erhält künftig mehr Kompetenzen und Autonomie, die ihr ein selbstständigeres Handeln ermöglichen. Ministerin Kraft: "Die Hochschule ist bei der Umsetzung ihrer anspruchsvollen Ziele aber nicht sich selbst überlassen. Die durch die Umstrukturierung erwirtschafteten Ressourcen verbleiben der jeweiligen Hochschule, die sie zur Stärkung ihrer jeweiligen Profilbereiche investieren wird. Hochschule und Ministerium haben die Zielvereinbarung bis zum 31.12.2006 abgeschlossen, für Juni 2005 ist ein Zwischenbericht vereinbart."