Die Stadt Hamburg hat mit den Projektpartnern Adamanta, Hochtief, Herzog & de Meuron und Höhler + Partner den Vertragstext für die Neuordnungsvereinbarung des Projektes Elbphilharmonie verhandelt. Der Vertragstext für die Neuordnungsvereinbarung ist am Freitag unter www.hamburg.de/kulturbehoerde im Internet veröffentlicht worden. Grundlage der Neuordnungsvereinbarung mit der Adamanta ist das Angebot von Hochtief aus dem Dezember 2012. „Es ist verhandelt, und es ist allen zu danken, die in harter Arbeit erkennbare und Mut machende Fortschritte erzielt haben“, sagte Hamburgs Erster Bürgermeister Olaf Scholz am Freitag.
Der bis zum vergangenen Donnerstag verhandelte Vertragstext der Neuordnungsvereinbarung sieht vor, dass Hochtief bis 30.06.2016 den Konzertbereich der Elbphilharmonie an die Stadt übergibt und die Gesamtabnahme der Elbphilharmonie bis 31.10.2016 garantiert. Zudem übernimmt Hochtief sämtliche Planungs- und Baurisiken. Das Bauunternehmen wird die noch ausstehenden Planungen, unter anderem die TGA-Planung in einer Arbeitsgemeinschaft zusammen mit den Architekten Herzog & de Meuron und Höhler + Partner erbringen. Die Architekten werden zudem die Bauphase kontinuierlich begleiten. Hochtief garantiert bei der planerischen und baulichen Umsetzung die Einhaltung der Qualitätsansprüche der Architekten („HdM-Label“).
Über das Angebot von Dezember 2012 hinaus verpflichtet sich Hochtief, die Akustikvorgaben und baulichen Optimierungen von Toyota, die sich möglicherweise insbesondere bei dem Einspielen des Großen Saals ergeben, umzusetzen. Toyota überprüft zudem regelmäßig den Planungs- und Baufortschritt. Seine vollständige Zustimmung zur Akustik der Konzertsäle ist damit Voraussetzung für die Endabnahme durch die Stadt.
Zudem hat die Stadt für den Konfliktfall gesonderte Kündigungsrechte für die Zeit bis zur Fertigstellung der Elbphilharmonie ausverhandelt. Die Stadt kann unter anderem bei einem vorzeitigen Ende der Zusammenarbeit von Hochtief mit den Architekten Herzog & de Meuron von dem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, soweit der Konflikt von Hochtief verschuldet wird. Zudem haben sich Stadt und Hochtief in den Vertragsverhandlungen auf konkrete Zwischentermine verständigt, die bis zur Fertigstellung einzuhalten sind. Sollte Hochtief mit im Vertrag definierten Terminen in Verzug geraten, kann die Stadt zu jedem dieser Zwischentermine von dem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Zudem muss das Bauunternehmen Strafzahlungen an die Stadt leisten, sollten Zwischentermine nicht eingehalten werden.
Zur Sicherstellung der vertragskonformen Qualitäten und der Funktionsfähigkeit der Planung und der Bauausführung ist zusätzlich vereinbart, dass öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige, planungs- und baubegleitend gemeinsam beauftragt werden.
Für die Übernahme sämtlicher Risiken und zusätzlicher (Bau-)Leistungen und der Mehrkosten für den Generalplaner zahlt die Stadt der Adamanta, wie im Dezember 2012 mitgeteilt, 195 Millionen Euro.
Auf Grundlage der zum 31. Januar 2012 fertiggestellten städtischen Planungen haben Hochtief und der Generalplaner, insbesondere im Bereich TGA, die bisherigen Leistungsbeschreibungen angepasst. Diese werden nun gemeinsam von ReGe und Adamanta durchgesprochen und zur Vertragsunterzeichnung Bestandteil des Vertrages werden. Neben dem Plan- und Bausoll werden auch umfangreiche weitere Anlagen des Vertrages nun von allen Seiten gründlich geprüft und bestehende Verträge angepasst. Hochtief und die Architekten werden jetzt in der neu gegründeten Arbeitsgemeinschaft mit der Erstellung der noch ausstehenden Planung beginnen. Dadurch kann Hochtief den im Dezember 2012 vorgeschlagenen Zeitplan einhalten.
Hamburgs Erster Bürgermeister Olaf Scholz: „Es ist verhandelt, und es ist in harter Arbeit gelungen, eine gute Grundlage für die künftige Zusammenarbeit zu schaffen. Es ist denjenigen zu danken, die den Weg für den Weiterbau der Elbphilharmonie geebnet haben. Klar ist: Die Elbphilharmonie wird – wenn sie fertiggestellt ist – ein faszinierender Ort werden. Klar ist aber auch: Bei der Komplexität dieses Projektes sollte niemand glauben, dass die Fertigstellung des Konzerthauses ein Spaziergang wird. Es werden auch in den kommenden Jahren noch Herausforderungen gemeinsam zu bewältigen sein. Das betrifft zunächst die Arbeiten auf der Baustelle. Das betrifft aber auch die Frage, wie man verlorenes Vertrauen zurück gewinnen kann. Mit der frühzeitigen Veröffentlichung des Vertragsentwurfes und einer neuen Transparenz wollen wir dieses Ziel erreichen. Wir wollen Vertrauen in die Projektstruktur, in die an der Realisierung Beteiligten und die Elbphilharmonie selbst zurückgewinnen. Die Elbphilharmonie soll ein Haus für alle Hamburgerinnen und Hamburger werden.
Um die Risiken für die Zukunft so gering wie möglich zu halten, nehmen wir uns jetzt die notwendige Zeit, um nicht nur den Rahmenvertrag der Neuordnung, sondern auch die umfangreichen und bedeutenden Anlagen sorgfältig zu prüfen.“
Kultursenatorin Prof. Barbara Kisseler: „Alle Beteiligten haben sich weit aufeinander zu bewegt. Diese konstruktive Haltung auf allen Seiten hat den Weg für die Neuordnung des Projektes frei gemacht. Wir haben während der langen und schwierigen Verhandlungen nie das eigentliche Ziel aus den Augen verloren: Für Hamburg eines der besten Konzerthäuser der Welt zu bauen. Grundlage der vereinbarten Neuordnung ist die gemeinsame Verpflichtung aller Seiten, den hohen Qualitätsanspruch der Elbphilharmonie zu erfüllen.“
Der Vertragsentwurf ist am Freitag unter www.hamburg.de/kulturbehoerde im Internet veröffentlicht worden. Nach abschließender Vereinbarung der Anlagen und der notwendigen Vertragsanpassungen werden der Aufsichtsrat der Bau KG und der Senat über eine Zustimmung zum Vertragsentwurf beschließen. Der Senat wird dann der Bürgerschaft über das abschließende Verhandlungsergebnis eine Drucksache vorlegen.
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