Neue Regelungen im Urheberrechtsgesetz


"Mit der heutigen Befassung des Bundesrates sind alle Weichen für das Inkrafttreten des novellierten Urheberrechtsgesetzes gestellt", erklärt Gerd Gebhardt, Vorsitzender der deutschen Phonoverbände. "Unsere Leitlinie ’Das Schützbare schützen, das Nicht-Schützbare vergüten’ hat sich durchgesetzt. Der Schutz der Künstler und Tonträgerhersteller wird damit gestärkt."

Die wesentlichen änderungen der aktuellen Gesetzesnovelle, die voraussichtlich zum 1. August 2003 in Kraft treten wird, sind folgende:

1. Das Umgehen von Kopierschutzsystemen ist verboten. Das bedeutet, dass auch Produktion, Verkauf, Vertrieb und Bewerbung von Geräten oder Software zu diesem Zweck nicht mehr erlaubt sind. Ebenso wenig wird die detaillierte Veröffentlichung detaillierter Anleitungen, wie Kopierschutzsysteme umgangen werden können, zukünftig nicht mehr zulässig sein. Das betrifft auch Computermagazine, die mit der Berichterstattung über Kopierschutzknacken halbe Ausgaben gefüllt haben.
Das Gesetz schreibt fest, dass kopiergeschützte Produkte als solche ab 1. November 2003 gekennzeichnet sein müssen, wie es die Musikwirtschaft in Deutschland schon von Anfang an praktiziert.

2. Keine legalen Kopien aus offensichtlich illegalen Quellen! Diese Regelung ist auf Antrag des Bundesrats im anschließenden Vermittlungsausschussverfahren durchgesetzt worden. Sie bedeutet, dass z. B. aus sog. "Tauschbörsen" keine legalen Kopien angefertigt werden dürfen. Damit ist auch die Publikation von Anleitungen zur Teilnahme an Filesharing-Diensten verboten.

3.Das neue Recht der öffentlichen Zugänglichmachung wird für den Musikvertrieb im Internet eingeführt. Es garantiert Autoren, ausübenden Künstlern und Tonträgerherstellern, die Auswertung von Musikaufnahmen in "Music on Demand"-Diensten zu erlauben oder zu verbieten. Damit werden die Rechte, die Kreative und Produzenten hinsichtlich traditioneller physischer Tonträger besitzen, auf neue Angebotsformen, insbesondere im Online-Bereich, übertragen.

Gerd Gebhardt: "Weitere wichtige änderungen des Gesetzes müssen allerdings zügig folgen. So sollte offen diskutiert werden, in welchen Bereichen heute, wo Musik in Deutschland nahezu überall verfügbar ist, noch Kopien benötigt werden. Erforderlich sind auch engere Regelungen für die Musiknutzung in Near-on-Demand-Diensten." Diese sollen im sogenannten "Zweiten Korb", einer sich anschließenden Gesetzesänderung, gefasst werden. Die Diskussion darüber beginnt nach der parlamentarischen Sommerpause.

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