Drei von vier Musikern sorgen sich wiederholt um die Gesundheit ihres Gehörs. Zugleich kennen wenige den Zusammenhang zwischen Schall, Akustik und der Entstehung von Gehörschäden. Dabei benötigen gerade Musiker ein gesundes Gehör, um ihren Beruf sicher ausüben zu können. Mit dem Ratgeber "Safe and Sound" zeigt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) jetzt Wege auf, um Beschäftigte vor den Auswirkungen zu lauter Musik zu schützen.
Musik gehört zu den kulturellen Errungenschaften des Menschen. Doch keine Musik ohne Schallerzeugung. Zu häufige und zu laute Schallbelastungen können jedoch Gehörschäden hervorrufen. Das ist weniger eine Frage des Musikstils, sondern der Lautstärke und der Beschallungsdauer. Ob Klassik, Jazz oder Heavy Metal, Messungen zeigen, dass Musiker aller Stilrichtungen dauerhaft zu hohen Schallpegeln ausgesetzt sein können. Doch auch Discjockeys und Beschäftigte im Service oder in der Sicherheit sind gefährdet. Seit März 2007 gilt die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung, die die Vorgaben der entsprechenden europäischen Richtlinie in deutsches Recht umsetzt. Zwar war der Musik- und Unterhaltungssektor auch bislang in punkto Lärmschutz kein rechtsfreier Raum, in der neuen Verordnung sind jedoch die Auslösewerte gesenkt. Werden sie überschritten, müssen Maßnahmen ergriffen werden, um die Schallexposition zu verringern.
Hier liefert der Ratgeber "Safe and Sound" wichtige Informationen und Empfehlungen. Mit ihnen lassen sich Gehörschäden bei Beschäftigten im Bereich Musik und Unterhaltung vermeiden. Dabei richtet er sich an Arbeitgeber und Beschäftigte, deren Tätigkeit im Zusammenhang mit Musik steht. Da es egal ist, ob Musik live gespielt oder aus der Konserve wiedergegeben wird, bezieht er sich auf die unterschiedlichsten Arbeitsplätze wie beispielsweise in Theatern, Diskotheken, Clubs, Studios, Musikschulen oder bei Konzerten.
Typische lärmbedingte Gehörschäden entstehen schleichend durch zu häufige, zu laute Schallbelastungen. In der Regel bleiben diese nicht heilbaren Schäden unbemerkt, weil das menschliche Gehör über kein wirksames Warnsystem verfügt. Gerade deshalb legt der Ratgeber einen Schwerpunkt auf den bewussten Umgang mit der Schallexposition, die von der Einwirkzeit und der Lautstärke abhängt, sowie auf die Früherkennung von Beeinträchtigungen des Gehörs. Gutes Hören bleibt schließlich für die meisten Beschäftigten dieser Branche eine Grundvoraussetzung für ihre Tätigkeit über die Dauer des Berufslebens.
Mit den Informationen, Hinweisen und Anregungen des Ratgebers lässt sich die Exposition durch Musik auf ein gesundheitlich vertretbares Maß begrenzen, ohne den Genuss von Musik zu beeinträchtigen. Die individuelle Vorgehensweise hängt vor allem von den Rahmenbedingungen ab wie der jeweiligen Tätigkeit, der Funktion und dem Verantwortungsbereich innerhalb der Branche. Grundsätzliche Strategien für verschiedene Berufsgruppen gibt eine Übersicht in Kapitel 4. Die ersten drei Kapitel befassen sich mit grundlegenden Begriffen der Akustik, den spezifischen Gehörgefährdungen in der Branche sowie den wichtigsten gesetzlichen Anforderungen. Kapitel 5 geht auf die Expositionsminderung ein und stellt technische und organisatorische Maßnahmen sowie die verschiedenen Arten des Gehörschutzes vor. Mit einer Darstellung der arbeitsmedizinischen Vorsorge in Kapitel 6 und weiterführenden Literaturhinweisen schließt der Ratgeber ab.
Der Ratgeber entstand in Zusammenarbeit mit einem Arbeitskreis, dem Fachleute aus Verbänden der Musik- und Unterhaltungsbranche, Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung und Institutionen des Arbeitsschutzes angehörten. Er zielt darauf ab, ein Schutzniveau hinsichtlich der Gefährdung durch Lärm zu erreichen, wie es die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung für sämtliche Beschäftigten fordert.
Der Ratgeber kann hier kostenlos heruntergeladen werden.
Absätze
Quelle
http://www.baua.de