Am morgigen Dienstag, 4. Januar 2022, tritt ein neuer schleswig-holsteinischer Landeserlass in Kraft, der auch Besucherbeschränkungen bei Veranstaltungen beinhaltet. Auf Nachfrage beim Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur erfuhr das Theater Kiel, dass für Veranstaltungen, bei denen sich die Zuschauenden »überwiegend passiv verhalten und feste Sitzplätze haben, die sie höchstens kurzzeitig verlassen, wie Konzerte, Vorträge, Lesungen, Theater- und Kinovorstellungen« eine »Obergrenze von 1.000 zeitgleich anwesenden Gästen« gilt.

Die Theaterleitung nahm diese Regelung, die abweichend von der Höchstgrenze für andere Veranstaltungen gilt, erfreut auf: »Die Landesregierung stellt damit den Wert und die Bedeutung von Kultur heraus und zeigt deutlich ihr Vertrauen in die funktionierenden Hygienekonzepte unseres Theaters«, sagte Roland Schneider, Kaufmännischer Direktor der Theater Kiel AöR.

Von den Spielstätten des Theater Kiel finden lediglich in der Philharmonie in der Wunderino Arena mehr als 1.000 Gäste Platz. Hier wird die Sitzplatzkapazität bis auf weiteres verringert. Im Schauspielhaus gibt es 400 Plätze, im Opernhaus bis zu 800. Das Junge Theater im Werftpark kann im großen Saal maximal 100 Plätze anbieten.