Die Senatsverwaltung für Kultur und Europa gewährt im Jahr 2018 – vorbehaltlich verfügbarer Mittel – Zuwendungen zur Förderung von Kunst-, Medien-, und Kulturschaffenden, die ihre bisherigen Aufenthaltsländer aufgrund der dortigen politischen Situation verlassen haben oder verlassen müssen.

Mit dem neuen Förderprogramm "Beratung, Unterstützung und Vernetzung für transnationale Kunst-, Medien- und Kulturschaffende“ werden Projekte gefördert, die der beruflichen Integration dieser Zielgruppe in Berlin dienen.

Die maximal einjährigen Fellowships, die im Rahmen des neuen Programms "Weltoffenes Berlin“ vergeben werden, sollen Kunst-, Medien- und Kulturschaffenden der Zielgruppe eine eigenständige künstlerische bzw. kreative Tätigkeit in Zusammenarbeit mit Berliner Kulturakteurinnen und -akteuren ermöglichen.

Kultursenator Dr. Klaus Lederer erklärte dazu: "Mit dieser Initiative wollen wir Kunst-, Medien- und Kulturschaffende, die ihre bisherigen Aufenthaltsländer aufgrund der dortigen politischen Verhältnissen verlassen haben oder verlassen müssen, dabei unterstützen, eine berufliche Perspektive in der Kunst- und Kulturszene Berlins zu finden. Wir wollen zugleich das Profil Berlins als tolerante, weltoffene Stadt stärken, in der Menschen ihrer kulturellen Tätigkeit jederzeit frei und ohne Furcht vor Repressionen entfalten können.“

Weitere Informationen zu den beiden Ausschreibungen können im Internet unter

http://www.berlin.de/sen/kultur/foerderung/foerderprogramme/weltoffenes-berlin/

aufgerufen werden. Dort findet sich auch der Link zu dem elektronischen Antragsformular.

Bewerbungsschluss für das Fellowship-Programm "Weltoffenes Berlin“ ist der
13. Februar 2018 um 18:00 Uhr. Beim dem Programm ""Beratung, Unterstützung und Vernetzung für transnationale Kunst-, Medien- und Kulturschaffende“ können Anträge bis zum 22. März 2018 um 18 Uhr eingereicht werden.

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